ZdK-Vizepräsidentin Mock: „LGBTQ-Rechte sind Menschenrechte“

18 Jul

Pressemeldung der Firma Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) Generalsekretariat

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßt, dass die EU-Kommission das Mitgliedsland Ungarn zur Überprüfung der Einhaltung von EU-Recht im Blick auf die LGBTQ-Rechte vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt hat. „Die Rechte von LGBTQ-Personen sind Menschenrechte, die weltweit gelten“, erklärt Birgit Mock, Vizepräsidentin des ZdK.

Die aktuelle Gesetzgebung in Ungarn verbietet es, über nicht heterosexuelle Lebensformen zu informieren. Es sei besonders gravierend, wenn dies sogar mit Berufung auf ein angeblich „christliches Menschenbild“ geschehe, sagt Mock, die auch Vorsitzende des Forums „Sexualität und Partnerschaft“ des Synodalen Weges ist. „Gerade als Kirche, die ihren Sendungsauftrag in der Gottebenbildlichkeit und unverfügbaren Würde aller Menschen begründet sieht, können wir nicht schweigen, wenn Menschen in ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung derart abgewertet werden.“

Der Synodale Weg der Kirche in Deutschland, der Reformen unter anderem zur Neubewertung von Sexualität anstrebt, habe hier, so Mock, im Synodalforum 4 „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“ mit breiter theologischer und humanwissenschaftlicher Expertise Beschlussvorlagen vorbereitet. Bei der kommenden Synodalversammlung im September 2022 wird zur Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein eigener Handlungstext vorgelegt.

Generalsekretär Frings: „Bischöfe können beweisen, wie wichtig ihnen die Inklusion queerer Mitarbeitender ist“

In einem Blog-Beitrag für das Jesuiten-Portal „Outreach“ hat der Generalsekretär des ZdK, Marc Frings, am Sonntag (17. Juli) darauf hingewiesen, dass der Synodale Weg der Kirche in Deutschland mit einem Entwurf für einen Handlungstext diese Fragen aufgreift. Darin heißt es unter anderem: „Zu jeder menschlichen Person gehört untrennbar ihre sexuelle Orientierung. Sie ist nicht selbst ausgesucht und sie ist nicht veränderbar.“

Frings verweist in seinem Blog-Beitrag, der in deutscher und englischer Sprache erschienen ist, auch auf die Initiative #OutinChurch, in der sich Ende Januar über 125 queere Mitarbeitende der Kirche für eine Gleichberechtigung ihrer Lebensweise stark gemacht haben. Die Initiative hatte auch bei den Bischöfen und Generalvikaren deutscher Bistümer eine breite Resonanz erfahren und bereits vorhandenen Reformvorhaben in der kirchlichen Grundordnung und im Arbeitsrecht Aufschwung gegeben. „Die Bischöfe können mit der Umsetzung also beweisen, wie wichtig ihnen die Inklusion queerer Mitarbeitender ist. Es wäre ein starkes Zeichen gegen Diskriminierung und Homophobie“, erklärt Frings.

Auswirkungen auf die Weltkirche

Dies habe auch Auswirkungen auf die Weltkirche: „Die deutsche Ortskirche sollte sich nicht kleiner machen als sie ist: mag sein, dass in anderen Teilen der Weltkirche eine Überprüfung der katholischen Sexuallehre nicht oberste Priorität hat. Aber ein globales Werben für Menschenrechte, um ein selbstbestimmtes Leben ohne Einschränkungen führen zu können, sollte für die deutsche Ortskirche oberste Priorität haben.“ So könne ein Beitrag geleistet werden, dass auch in anderen Ländern Homophobie und Diskriminierung als solche benannt und Auswüchse wie Konversionskurse bekämpft werden. Frings: „Gerade in Ländern, deren Regierungen kirchliche Autoritäten weiterhin anerkennen, ist ein solches Signal nicht zu unterschätzen. Wir reden nicht nur über kriminelle Energie in Ländern des globalen Südens: auch EU-Mitglieder, mit denen wir eine Wertegemeinschaft bilden, diskriminieren gesetzlich und mit kirchlicher Unterstützung queere Menschen.“



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