Gewaltschutz stärken – ZdK fordert vorbehaltlose Umsetzung der Istanbul-Konvention
20 Nov
Samstag, 20. November 2021
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) fordert eine konsequente Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“ sei zentral wichtig. In Deutschland fehle aber eine bundeseinheitliche Regelung für die Finanzierung und bedarfsgerechte Ausgestaltung von Schutzunterkünften wie Frauenhäusern. Es müsse zudem auch einen flächendeckenden Ausbau spezialisierter Beratungsstellen geben.
Zwar sei wertzuschätzen, dass die Bundesrepublik Deutschland dem Frauenrechtsvertrag zugestimmt habe und ihm am 12. Oktober 2017 ratifizierte. Doch müsse der Vorbehalt gegen Artikel 59 aufgehoben werden. Von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen hätten es nach wie vor schwer, einen vom Ehemann unabhängigen Aufenthaltstitel zu erhalten. Deshalb müsse die Bundesrepublik uneingeschränkt auch den Artikel 59 akzeptieren, der ein Aufenthaltsrecht für von Gewalt betroffenen Frauen fordert.
Dem Antrag stimmte die Vollversammlung des ZdK mit 171 Stimmen ohne Gegenstimme zu.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Zentralkomitee der deutschen Katholiken
Hochkreuzallee 246
53175 Bonn
Telefon: +49 (228) 38297-28
Telefax: +49 (228) 38297-48
https://www.zdk.de
Ansprechpartner:
Britta Baas
Pressesprecherin
+49 (228) 38297-38
Weiterführende Links
- Originalmeldung von Zentralkomitee der deutschen Katholiken
- Alle Meldungen von Zentralkomitee der deutschen Katholiken