Roadshow infoKompakt zur Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes

6 Dez

Pressemeldung der Firma Bundesverband Druck und Medien e.V.
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Zum 1. Januar 2019 treten neue Regelungen zum Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit sowie zur Arbeit auf Abruf in Kraft, die sich auf die tägliche Personalarbeit auswirken werden. Die Verbände Druck und Medien informieren ab Januar 2019 deutschlandweit in elf Fachveranstaltungen über die Neuerungen.

Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Teilzeitansprüchen schaffen die Neuregelungen in Unternehmen ab 46 Arbeitnehmern einen Anspruch auf „Brückenteilzeit“ für ein bis fünf Jahre. Hinzu kommt eine Verschiebung der Beweislast auf den Arbeitgeber, wenn er den Wunsch eines Arbeitnehmers nach Verlängerung seiner Arbeitszeit nicht umsetzen kann.

Es steht zu befürchten, dass die neuen Regelungen dazu einladen, häufiger zwischen Voll- und Teilzeit hin- und herzuwechseln. Das kann gerade kleinere Betriebe vor erhebliche Probleme stellen. Zudem wurden ein formalisiertes „Erörterungsrecht“ zu Arbeitszeitfragen geschaffen und die eigentlich flexiblen Abrufarbeitsverhältnisse reglementiert.

Die nächste Stufe der Reform des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2019 folgen: Die geplante Regulierung befristeter Arbeitsverhältnisse wird erhebliche Herausforderungen für Unternehmen mit sich bringen.

Damit Druck- und Medienunternehmen die neuen Regeln optimal handhaben können, bieten die Verbände Druck und Medien branchenspezifische Informationsveranstaltungen in ganz Deutschland an. Hier erhalten Unternehmer von den Experten der Verbände einen Überblick über alle Neuregelungen und Tipps für die optimale Nutzung der Gestaltungsspielräume.

Die folgenden Info-Veranstaltungen bieten die Verbände an:

Hamburg                             24. Januar           9:30 bis 11:30 Uhr

München                            29. Januar           14:00 bis 17:00 Uhr

Freiburg                              30. Januar           14:00 bis 17:00 Uhr

Frankfurt                            31. Januar           14:00 bis 17:00 Uhr

Hannover                           5. Februar          14:00 bis 17:00 Uhr

Leipzig                                  7. Februar          14:00 bis 17:00 Uhr

Düsseldorf                         7. Februar          14:00 bis 17:00 Uhr

Berlin                                    12. Februar        14:00 bis 17:00 Uhr

Warendorf                         14. Februar        14:00 bis 17:00 Uhr

Stuttgart                             21. Februar        14:00 bis 17:00 Uhr

Oldenburg                          28. Februar        14:00 bis 17:00 Uhr

Die Teilnahme ist für Mitglieder der Druck- und Medienverbände kostenfrei. Für Nicht-Mitglieder kann eine Teilnahmegebühr anfallen.

Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit unter

www.bvdm-online.de/infokompakt



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband Druck und Medien e.V.
Friedrichstraße 194-199
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2091390
Telefax: +49 (30) 209139113
http://www.bvdm-online.de



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Der Bundesverband Druck und Medien e.V. (bvdm) ist der Spitzenverband der deutschen Druckindustrie. Als Arbeitgeberverband, politischer Wirtschaftsverband und technischer Fachverband vertritt er die Positionen und Ziele der Druckindustrie gegenüber Politik, Verwaltung, Gewerkschaften und der Zulieferindustrie. Getragen wird der bvdm von acht regionalen Verbänden. International ist er über seine Mitgliedschaft bei Intergraf und FESPA organisiert. Zur Druckindustrie gehören aktuell rund 7.800 überwiegend kleine und mittelständische Betriebe mit etwa 131.000 Beschäftigten


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