Die Untere Wasserbehörde des Vogelsbergkreises erinnert an das weiterhin bestehende Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern

30 Aug

Pressemeldung der Firma Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Trockengefallene Bäche im Vogelsberg – hier der Gilgbach in Bobenhausen II – machen eine Aufhebung des Entnahmeverbots von Wasser unmöglich (Foto: S. Jost, Untere Wasserbehörde)


Derzeit liegt bei den Oberflächengewässern flächendeckend eine ausgeprägte Niedrigwassersituation vor. Lokale Gewitterniederschläge, die an manchen Messstellen registriert wurden, haben zwar kurzzeitig zu Anstiegen der Wasserstände geführt, die aber meist sehr schnell abgeklungen sind. Eine Entspannung der Gewässersituation liegt somit nicht vor.

Das Verbot von Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern im Vogelsbergkreis wurde mit der Allgemeinverfügung vom 07.08.2018 bis auf weiteres erlassen. Das Verbot gilt auch für den Fall, dass eine Erlaubnis zur Wasserentnahme aus einem oberirdischen Gewässer durch die Wasserbehörde erteilt worden ist.

Wer sich nicht an das Verbot des Vogelsbergkreises hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.

Eine Aufhebung des Verbots wird öffentlich bekannt gemacht.



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