Damostec Software GmbH als Tradingplattform unterwegs

20 Jun

Damostec Software GmbH versprach Anlegern eine vollautomatische Softwarelösung für Index – CFD – Trading – Geschäfte

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

Die Damostec Software GmbH lockte Anleger mit einem Tradingsystem, dass eine 100-prozentige robotertechnologische Softwarelösung im Index-CFD-Handel versprach. Diese Stocktrade-Systemsoftware sollte es dem Anleger ermöglichen, voll automatisiert diesen Index-CFD-Handel durchzuführen.

Index-CFD-Handel ist der Handel mit sogenannten Differenzkontrakten, die auf eine bestimmte Veränderung eines Börsenindex spekulieren. Diese Art des Börsenhandels ist nur geeignet für Anleger, die sehr gut informiert sind und sich der sehr hohen Risiken des Handels bewusst sind.

Da dieser Handel auf Kursschwankungen von börsengehandelten Indizes basiert, ist der Zeitpunkt der Order entscheidend. Damostec suggerierte mit dem Angebot seiner Software einen voll automatisierten Handel, der quasi sekundengenau erfolgen sollte. Auch sollten Trendanalysen, die in die Software implemetiert waren, dafür sorgen, dass Verlustrisiken minimiert wurden. Damostec warb mit Tradingerlösen von bis zu 200% des auf dem Tradingkonto eingezahlten Kapitals.

Kurz nach dem Start des Tradingsystems teile Damostec mit, dass das System nicht so funktionierte, wie es sich das Unternehmen gedacht hatte. Zu diesem Zeitpunkt hatten jedoch bereits mehrere Anleger ihr eingesetztes Tradingkapital vollständig verloren. Auch die Zwischenlösung, das Tradingsystem als sogenanntes Follower-System zu betreiben, scheiterte.

Wie Nachforschungen von CLLB Rechtsanwälte ergaben, besaß Damostec zu keiner Zeit eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 32 Kreditwesengesetz. Die BaFin stuft nach eigener Stellungnahme die Tätigkeit der Damostec entweder als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft oder aber als erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung ein. In beiden Fällen hätte Damostec einer Erlaubnis der BaFin bedurft.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt CLLB Rechtsanwälte allen betroffenen Anlegern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagerecht zu wenden und mögliche Schadenersatzansprüche gegen Damostec prüfen zu lassen.

Pressekontakt: CLLB Rechtsanwälte, Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB, Panoramastr.1, 10178 Berlin, Fon: 030 / 288 789 60, Fax: 030 / 288 789 620; Mail: kanzlei@cllb.de, Web: www.cllb.de



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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Justizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefasst: Wir können Klagen.


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