Schmidt: „Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche ist Meilenstein für gesundheitlichen Verbraucherschutz“

26 Feb

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Das Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas wird heute im Bundesrat beraten. Dazu erklärt der für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständige Bundesminister Christian Schmidt:

„Für mich steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Rauchens im Vordergrund. Deshalb habe ich ein Abgabeverbot von E-Zigaretten und E-Shishas initiiert. Klar ist: E-Zigaretten und E-Shishas – egal ob mit oder ohne Nikotin – haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen. Rauchen ist nicht harmlos, auch wenn es nach Kaugummi schmeckt oder nach Melone riecht. Mit diesem Abgabeverbot, mit der Umsetzung der Tabakproduktrichtlinie, die gestern im Bundestag beschlossen wurde und darüber hinaus dem von mir vorgelegten Außenwerbeverbot sowie dem weitgehenden Kinowerbeverbot haben wir nun ein Tabak-Präventions-Paket, das Deutschland im Verbraucherschutz einen großen Schritt nach vorne bringt.“



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