Keine ungefragte Werbung
30 Dez
Firmen dürfen im E-Mail-Verkehr mit ihren Kunden nicht ungefragt Werbung versenden. Im konkreten Fall hatte der Kläger in einer E-Mail an seine Versicherung wissen wollen, ob seine Kündigung eingegangen war. Er hatte daraufhin den Eingang der E-Mail bestätigt bekommen. An der automatischen Antwort hing eine Werbung für einen Unwetter-Warn-Service „per SMS kostenlos auf Ihr Handy“. Der Mann schickte noch zwei E-Mails an die Versicherung, in denen er außerdem darauf hinwies, dass er die Werbung für den „exklusiven Service“ nicht wolle und erhielt erneut die automatische Antwort mit Werbung. Letztendlich zog er vor Gericht und der BGH schob jetzt solchen Fällen einen Riegel vor und drohte mit drastischen Konsequenzen: Sollte die Versicherung den Kläger ohne dessen Einverständnis weiter mit der Werbung belästigen, muss sie mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder ein Vorstandsmitglied mit bis zu sechs Monaten Haft rechnen, erklären ARAG Experten (BGH, Az.: VI ZR 134/15).
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