Wirtschaftsplan 2016 beschlossen

26 Nov

Erhöhung des Kammerbeitrages nicht vorgesehen

Pressemeldung der Firma Handwerkskammer Reutlingen

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen, in der 26 selbständige Handwerksmeister und 13 Arbeitnehmer vertreten sind, hat am 26. November 2015 den Wirtschaftsplan, den allgemeinen Kammerbeitrag und die Umlage für die Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) sowie den Berufszuschlag für das Jahr 2016 beschlossen. Eine Erhöhung des Kammerbeitrages ist erneut nicht vorgesehen.

Der Wirtschaftsplan der Handwerkskammer Reutlingen ist dennoch ausgeglichen und beläuft sich auf rund 14,2 Millionen Euro. „Sämtliche Aufwendungen können vollständig aus Beiträgen, Entgelten, Gebühren und Rücklagen finanziert werden“, freut sich Präsident Harald Herrmann.

Investionen

In Anbetracht der anstehenden Bauvorhaben im Bildungszentrum Tübingen wurden in den Finanzplan 2016 lediglich die unabwendbaren Bau- und Investitionsvorhaben aufgenommen. Inzwischen ist außerdem geklärt, dass der Neubau des Internats sowie die Modernisierung und Umstrukturierung der Bildungsakademie Tübingen in einem Projekt zusammengefasst werden können. Für die gesamte Bauphase werden bis ins Jahr 2018 insgesamt Mittel in Höhe von 9,8 Mio. Euro benötigt (Internat 6,9 Mio. Euro, Brandschutz und Sanierung 2,9 Mio. Euro).

In Fall der Bildungsakademie Sigmaringen geht die Handwerkskammer davon aus, dass mit der Umsetzung des Bauvorhabens im Frühjahr 2016 begonnen werden kann. Der frühestmögliche Einzugstermin – die Handwerkskammer wird mehrere Räume anmieten – wäre dann Mitte 2017. Die Arbeiten haben sich verzögert, weil das bisherige Gebäude zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird. Die neue Schweißwerkstatt kann jedoch früher als geplant realisiert werden; für die Ausstattung werden 250.000 Euro in den Finanzplan aufgenommen.

Keine Kreditaufnahme

Erfreulich sei, so Herrmann, dass im Planentwurf keine Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionen vorgesehen sind. Kredite könnten allenfalls nur dann notwendig werden, wenn die beantragten Zuwendungen von Bund und Land für die Bau- und Investitionsmaßnahmen nicht, nur teilweise oder verspätet gewährt würden.

Seit dem Jahr 2012 beträgt der Grundbeitrag einheitlich 170 Euro, und der Zusatzbeitrag beträgt wie bisher ein Prozent aus dem Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn aus Gewerbebetrieb. Der Höchstbetrag des Zusatzbeitrages – auch bei gleichzeitiger Beitragspflicht zur Industrie- und Handelskammer (IHK) – beträgt 1.500 Euro. Der Freibetrag für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen beläuft sich auf 10.000 Euro. Für juristische Personen werden Zuschläge zum Grundbeitrag erhoben, die sich auf maximal 305 Euro belaufen.



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