TTIP benötigt Transparenz und einen offenen Dialog

22 Jan

Staatssekretärin Flachsbarth spricht beim verbraucherpolitischen Forum des vzbv über "Lebensmittel im Freihandel"

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth sprach auf einer Podiumsdiskussion beim Verbraucherpolitischen Forum des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv)anlässlich der Grünen Woche heute in Berlin mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft über die Bedingungen des Freihandels aus Verbrauchersicht.

Flachsbarth sagte, sie nehme die Sorgen der Bürger ernst, die befürchten, eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft könne unsere Lebensmittelsicherheit aufweichen, das Informationsbedürfnis der Verbraucher unterlaufen, Hormon- oder Klonfleisch und gentechnisch veränderte Pflanzen auf unseren Markt drängen. Die grundsätzliche Linie, das bestehende europäische Verbraucherschutzniveau sowie die Regelungshoheit zu erhalten, hatte Bundesminister Schmidt im Dezember den Verantwortlichen anlässlich seiner Gespräche in den USA erläutert. „Sowohl die verhandlungsführende EU-Kommission als auch die Bundesregierung setzen sich für die Beibehaltung der bestehenden Schutzstandards im Lebensmittel- und Verbraucherbereich ein. An den europäischen Regelungen wird weder im Bereich der Herkunftskennzeichnung noch der Gentechnikzulassung oder -kennzeichnung gerüttelt“, sagte Flachsbarth.

„Zudem könne Akzeptanz in der Öffentlichkeit nur erreicht werden, wenn die Verhandlungen soweit wie möglich transparent verlaufen“, erklärte Flachsbarth. „Deshalb begrüße ich, dass die EU-Kommission seit Januar über das Internet Einblick in eine Vielzahl von Verhandlungsdokumenten ermöglicht.“

Flachsbarth betonte die großen wirtschaftlichen Chancen, die das Abkommen fürDeutschland als Exportnation mit sich bringt: „TTIP bietet Perspektiven auch für die deutsche Land-und Ernährungswirtschaft. Zollfreiheit und die Angleichung administrativer Vorgaben können Motoren für Wachstum und Beschäftigung sein. Aber auch Konsumenten können von einer bereichernden Angebotsvielfalt profitieren.“

Sie wies darauf hin, dass ein derartiges Abkommen Chancen bietet, weltweit Maßstäbe zu setzen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Arbeitnehmerrechte und Verbraucherschutz. Dabei sei auch zu beachten, dass in manchen Bereichen die lebensmittelrechtlichen Auflagen der Amerikaner sogar strenger seien als unsere. „Wir sind stolz auf die hohe Qualität unserer Erzeugungsprozesse – gerade sie sind der Exportschlager. Das bedeutet aber nicht, dass nur unsere Lebensmittel aus Europa sicher und von hoher Qualität sind“, so Flachsbarth.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmel.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.