Gesetzlicher Feiertag am 31. Oktober 2017?

27 Okt

Pressemeldung der Firma Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD) / Amt der VELKD - Pressestelle

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble unterstützt die Initiative der Bundesländer für einen einmaligen gesetzlichen Feiertag am Reformationstag 2017. „Nutzen wir alle gemeinsam – ob Christen oder Nichtchristen, ob religiös oder areligiös – den einmaligen Feiertag am 31. Oktober 2017, um uns an diese glückliche Wendung in unserer Geschichte zu erinnern, die uns bis heute prägt“, schreibt Schäuble auf der Internetseite www.2017gemeinsam.de. Die Reformation habe nicht nur religiös, sondern auch gesellschaftlich und politisch „einen tiefgreifenden Wandel in der europäischen Geschichte“ herbeigeführt. Luthers Lehre von den beiden Reichen habe dazu beigetragen, „dass wir heute in Deutschland in einer freiheitlichen, pluralistischen Demokratie leben können“, so der Bundesfinanzminister. Ein weltanschaulich neutraler Staat wie die Bundesrepublik sei dazu verpflichtet, „nicht nur die Religionsfreiheit zu gewährleisten, sondern auch die Religionsausübung zu ermöglichen“. Dieses kostbare Gut werde insbesondere im Blick auf andere Regionen der Welt, in denen Menschen aus religiösen Gründen verfolgt werden, deutlich.

Gegen einen einmaligen gesetzlichen und damit arbeitsfreien Feiertag am Reformationstag 2017 wendet sich der Präsident der Arbeitgeber Baden-Württemberg, Professor Dr. Dieter Hundt. Zwar sei die Reformation „von herausragender Bedeutung für die kirchliche und gesellschaftliche Entwicklung der letzten fünf Jahrhunderte“, aber ein generell arbeitsfreier gesetzlicher Feiertag im Jahr 2017 würde auch andere Wünsche auf den Plan rufen und zudem Kosten für die Volkswirtschaft verursachen. „Eine entsprechende Änderung in den betroffenen Landesgesetzen muss deshalb meines Erachtens unterbleiben.“ Bereits heute sei der Reformationstag ein gesetzlich anerkannter kirchlicher Feiertag. „An einem solchen Feiertag können Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreit werden, soweit es die betrieblichen Erfordernisse zulassen“, schreibt Hundt. „Das stärkt die individuelle Möglichkeit, diesen Feiertag angemessen würdig zu begehen.“

Beide Statements können unter www.2017gemeinsam.de nachgelesen und kommentiert werden. Hier äußern sich noch bis zum 24. November 2014 wöchentlich jeweils zwei Personen des öffentlichen Lebens zu wechselnden Fragestellungen. In dieser Woche steht die Frage „Feiertag für alle?“ im Mittelpunkt. Das interaktive Internetprojekt „2017 gemeinsam unterwegs“ basiert auf dem ökumenischen Dialog-Dokument „Vom Konflikt zur Gemeinschaft. Gemeinsames lutherisch/katholisches Reformationsgedenken im Jahr 2017“. Das Projekt wird vom Deutschen Nationalkomitee des Lutherischen Weltbundes und vom Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn getragen.

Hinweis: Das Internetprojekt ist unter der Adresse www.2017gemeinsam.de zu erreichen. Weitere Informationen unter www.dnk-lwb.de und www.moehlerinstitut.de.



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