Fördermittel für Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg

25 Jun

Jetzt Anträge für das Jahr 2015 stellen

Pressemeldung der Firma Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Einrichtungen in Baden-Württemberg, die an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, können bei der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) Projektmittel für das Jahr 2015 beantragen. Bis zum 30. September 2014 müssen die Anträge beim Fachbereich Gedenkstättenarbeit eingegangen sein. Der Förderbeirat, der paritätisch mit Vertretern der LpB und der Landesarbeitsgemeinschaft der Gedenkstätten und Gedenkstätteninitiativen (LAGG) besetzt ist, entscheidet am 14. November 2014.

In Abstimmung mit der LAGG gelten 2015 folgende Förderschwerpunkte:

– Vorrang haben pädagogische und didaktische Angebote sowie Projekte an Gedenkstätten, die junge Menschen ansprechen;

– Vorrang haben zudem Maßnahmen, die Aussagen von Zeitzeugen und deren Familienangehörigen erfassen und sichern sowie Vorhaben der Forschung und Dokumentation an einzelnen Gedenkstätten;

– Vorrang haben darüber hinaus Projekte der Vernetzung von Gedenkstätten untereinander sowie von Gedenkstätten mit anderen zivilgesellschaftlichen Bereichen.

Der Bezug zur Gedenkstättenarbeit in Baden-Württemberg zählt zu den grundsätzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Landesmittel durch den Förderbeirat. Die Fördergrundsätze und die Antragsformulare können abgerufen werden unter www.gedenkstaetten-bw.de. Die Unterlagen können auch angefordert werden bei:

Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Gedenkstättenarbeit

Paulinenstraße 44-46

70178 Stuttgart

Telefon 0711/164099-31,

Fax -55, erika.riegg@lpb.bwl.de

Eine Beratung ist telefonisch oder per E-Mail möglich.



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Telefon: +49 (711) 164099-0
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http://www.lpb-bw.de



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