Innovatives Verfahren ersetzt Tierversuche für Chemikalien-Tests

2 Dez

BMELV verleiht Tierschutzforschungspreis für neue Untersuchungsmethoden

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat den „Tierschutzforschungspreis für Alternativmethoden zu Tierversuchen“ in diesem Jahr an ein Forscherteam der BASF verliehen. Die Gruppe der Wissenschaftler um Dr. Robert Landsiedel, Dr. Susanne N. Kolle und Dr. Caroline Bauch erhält die Auszeichnung für die Entwicklung erfolgreicher Methoden und Teststrategien, um die Prüfungen auf Hautsensibilisierung, Augenreizwirkung und Hautätz- und Hautreizwirkung ohne Tierversuche durchführen zu können. In der Praxis kann damit die lokale Toxizität von Chemikalien vollständig tierversuchsfrei überprüft werden. Bei der Verleihung der Auszeichnung am Montag in Berlin sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Peter Bleser: „Forschung leistet einen entscheidenden Beitrag, um Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken. Unser Ziel ist es, möglichst viele Tierversuche durch alternative Methoden zu ersetzen“.

Mit dem Tierschutzforschungspreis werden Arbeiten ausgezeichnet, die Tierversuche mithilfe neuer Methoden entweder deutlich reduzieren oder sogar ersetzen können. Die Auszeichnung ist mit 15.000 Euro dotiert. Nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft kann auf Tierversuche noch nicht verzichtet werden. Die jährliche Vergabe des Tierschutzforschungspreises in Kooperation mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist ein Teil des Engagements der Bundesregierung zur Verringerung von Tierversuchen. Eine wichtige Rolle spielt dabei die „Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch“ (ZEBET) am BfR. Sie wurde mit dem Ziel gegründet, den Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken auf das unerlässliche Maß zu beschränken und alternative Vorgehensweisen zu entwickeln. „Diese wichtige Arbeit der ZEBET wollen wir in Zukunft weiter verstärken. So sieht es der Koalitionsvertrag vor. Das ist auch ein wichtiges Signal an die Europäische Union, um die Bedeutung eines hohen Tierschutzniveaus für Deutschland hervorzuheben“, betonte Bleser.

Darüber hinaus unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium die „Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen“ (Stiftung SET). In Bereichen, in denen auch in Zukunft auf den Einsatz von Tieren in Wissenschaft und Forschung nicht verzichtet werden kann, setzt sich das Bundeslandwirtschaftsministerium dafür ein, dass ein größtmöglicher Tierschutz für die Tiere gewährleistet ist. So wurden im August 2013 durch die neue Versuchstierverordnung detaillierte Vorschriften zum Schutz von Versuchstieren eingeführt.

Weitere Informationen unter:

http://www.bmelv.de/… in der Forschung

http://www.bfr.bund.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
+49 (30) 18529-3174



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.