Matschie zum 20. Jahrestag der Thüringer Verfassung: „Direkte Demokratie auch auf Bundesebene“

24 Okt

Pressemeldung der Firma Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Thüringens stellvertretender Ministerpräsident Christoph Matschie spricht sich anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung der Thüringer Landesverfassung für mehr direkte Mitwirkungsrechte der Bürger auch auf Bundesebene aus. „Mit den in der Verfassung verbrieften Instrumenten direkter Demokratie haben wir in Thüringen gute Erfahrungen gemacht. Es ist an der Zeit, von den Bürgern initiierte Volksbegehren und Volksentscheide auch auf Bundesebene möglich zu machen“, betont Matschie.

Am 25. Oktober 1993 war auf der Wartburg vom Landtag die Thüringer Landesverfassung verabschiedet worden. 20 Jahre später begeht Thüringen das Jahr 2013 als „Jahr der Verfassung“. Am morgigen Freitag findet auf der Wartburg eine Feierstunde zum 20. Jahrestag der Landesverfassung statt.

Eine wesentliche Weiterentwicklung des Landesverfassungsrechts sieht Matschie in der 2003 beschlossenen Änderung des Verfassungstextes. Die damals im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen der SPD, CDU und PDS hatten sich darauf verständigt, die Anwendung direktdemokratischer Verfahren zu verbessern. So seien Zustimmungsquoren für Volksbegehren gesenkt und die Unterschriftensammlung erleichtert worden. Abgesenkt wurde auch das Zustimmungsquorum im Volksentscheid für Gesetzesvorhaben und für Verfassungsänderungen. Bürgeranträge können seither leichter gestellt werden.

„Das hat die Mitbestimmungsrechte aller Bürger verbessert und gibt den Thüringern die Möglichkeit, Demokratie lebendig zu gestalten“, so Matschie. Er verweist auf das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik in Thüringen, das der Betreuung und frühkindlichen Bildung in den Thüringer Kindertagesstätten wesentliche Impulse verliehen habe. „Thüringen ist heute ein Vorzeigeland in Sachen Kinderbetreuung. Grundlage ist das 2010 beschlossene Kita-Gesetz, in das wir alle wesentlichen Forderungen des Volksbegehrens aufgenommen haben. Dieses Beispiel zeigt, welche positiven Wirkungen von der direkten Bürgermitsprache ausgehen können.“

In allen Bundesländern seien mittlerweile direktdemokratische Verfahren verfassungsrechtlich verankert. Überall können die Bürgerinnen und Bürger Gesetzesvorhaben auf den Weg bringen. „Es wäre gut, wenn auch der Bund den von den Ländern eingeschlagenen Weg geht und die Volksgesetzgebung ermöglicht“, unterstreicht Matschie.



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