S&K-Interessengemeinschaft im BSZ e.V. wächst stark!

27 Feb

4 führende Kanzleien betreuen IG S & K!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Anleger schließen sich der BSZ-Interessengruppe ,,S&K-Gruppe“ an! Im Anlagebetrugsfall S & K haben sich inzwischen mehr als 100 betroffene Anleger der BSZ e.V.Interessengemeinschaft S & K angeschlossen. Viele betroffene Anleger sind extrem verunsichert und wissen nicht, wie es weiter geht.

Der BSZ e.V. konnte inzwischen 4 der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht in Deutschland für die Interessengemeinschaft S & K für die Zusammenarbeit gewinnen. Die Kanzlei CLLB, die die Interessengemeinschaft S & K beim BSZ e.V mitbetreut, machte dabei bereits im Jahr 2010 auf die Problematik bei S & K aufmerksam.

Auch viele Anleger von anderen Fonds wie SHB-Fonds, DCM Service GmbH und United Investors haben inzwischen Angst um ihre Beteiligungen. Grund ist, dass die S&K-Gruppe in den vergangenen Monaten bei mehreren Fondshäusern die Unternehmensleitung übernommen hatte. Nun befürchtet die Staatsanwaltschaft Frankfurt, dass S&K von diesen Fonds Anlagegelder abgepumpt hat, um so ihr Schneeballsystem aufrecht zu erhalten. Sorgen muss man sich wohl um die SHB Innovative Fondskonzepte AG und die FIHM Fonds und Immobilien Holding München AG (ehemals SHB AG) machen, um die früher zum Münchener Deinböck-Fondskonzern DCM Deutsche Capital Management AG gehörenden DCM Verwaltungs GmbH und die DCM Service GmbH und den Hamburger Fondsinitiator United Investors Emissionshaus GmbH sowie die Midas Management AG.

Was sollten Anleger nun tun?

Eine gute Nachricht ist die, dass die Staatsanwaltschaft inzwischen Gelder in Höhe von ca. 100 Mio. EUR sicher stellen konnte. Nach Ansicht des BSZ e.V. sollten sich betroffene Anleger der S & K-Gruppe und der angehörigen Gesellschaften umgehend einer starken Anlegergemeinschaft wie dem BSZ e.V. anschließen, um ihre Interessen zu bündeln.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hierzu: ,, Aktuell besteht zwar noch kein akuter Handlungsbedarf. Das könnte sich aber jeden Tag ändern. Es könnte z.B. zu einem Wettlauf der Anleger um die sicher gestellten Gelder kommen, hier würde das Prioritätsprinzip gelten, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wer dann nicht umgehend handelt, könnte schlimmstenfalls leer ausgehen. Auch prüfen wir gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche gegen die diversen Verantwortlichen wie das Management, Treuhänder, Sachverständige. Auch der Vertrieb könnte sich in vielen Fällen schadensersatzpflichtig gemacht haben, hier ist aber immer im Einzelfall zu prüfen, ob noch genügend Geld zu holen ist, d.h., die Vollstreckung gesichert ist.“

Vier führende Anlegerschutzkanzleien vertreten die betroffenen Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe. Wegen der Dimension des angerichteten Schadens stehen betroffenen Anlegern in der BSZ Interessengemeinschaft ,,S&K Gruppe“ vier führende deutsche Anlegerschutzkanzleien – darunter auch die Kanzlei des Autors dieses Beitrags – zur Seite. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.



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