Bundesverbraucherministerin Aigner und EU-Justizkommissarin Reding sehen in europaweiter Datenschutz-Reform „historische Chance“

26 Feb

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

EU-Justizkommissarin Viviane Reding, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner haben die geplante EU-Datenschutzgrundverordnung als „historische Chance“ bezeichnet, um die bestehenden Datenschutzregeln zu modernisieren und an das digitale Zeitalter anzupassen. Der Vorschlag der Kommission zur Modernisierung der EU-Datenschutzvorschriften biete die Grundlage, ein EU-weit hohes Datenschutzniveau durchzusetzen, an das sich alle Anbieter halten müssen, die in Europa aktiv sind, erklärten Aigner und Reding im Anschluss an ein Gespräch am Dienstag in Brüssel. Bei ihrem Treffen betonten sie das gemeinsame Ziel, die Selbstbestimmung der Verbraucher über ihre Privatsphäre grenzüberschreitend zu stärken.

Bundesministerin Aigner und EU-Kommissarin Reding erklärten nach ihrem Gespräch:

„Wir benötigen in Europa verlässliche und einheitliche Regeln zum Schutz der Privatsphäre. Ein robuster Datenschutz-Rahmen muss den Herausforderungen der modernen digitalen Welt gewachsen sein – zur Stärkung der Verbraucher, der Wirtschaft und des europäischen Binnenmarktes. Wir sind davon überzeugt, dass es uns jetzt gelingen muss, Datenschutzstandards zu etablieren, die Verbrauchern und Wirtschaft gleichermaßen nutzen. Damit sie eine globale Wirkung entfalten, muss die Politik die Regeln vorgeben, an die sich alle Anbieter zu halten haben, die in Europa Geschäfte machen wollen. Hier darf es keine Schlupflöcher geben, weder für Soziale Netzwerke noch für App-Anbieter oder Internethändler. Wir müssen sicherstellen, dass auch dann EU-Recht gilt, wenn die Anbieter ihren Firmensitz außerhalb der EU haben oder die Daten irgendwo in der Welt in der „Cloud“ gespeichert sind. Das wird den Wettbewerb auf unserem europäischen Binnenmarkt stärken.

Wir setzen uns außerdem für verbraucherfreundliche Grundeinstellungen und die Berücksichtigung des Datenschutzes schon im Produkt-Design ein, um das Vertrauen der Verbraucher in den Schutz ihrer persönlichen Daten zu erhöhen. Wenn ein Verbraucher mit seinen Daten freizügiger umgehen will, muss er selbst durch eine Änderung der entsprechenden Einstellungen aktiv darüber entscheiden können. Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Geräte und Anwendungen sicher sind und die Anbieter ihre Privatsphäre respektieren und schützen. Dazu gehört, dass die Nutzer gut und einfach informiert werden, damit sie bewusste Entscheidungen treffen können.

Darüber hinaus ist es erforderlich, neben den grenzenlosen Möglichkeiten der Datenverarbeitung deren notwendige Grenzen zu definieren. Eine wichtige Maßnahme hierzu ist die Stärkung der Einwilligung, wonach Daten nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Nutzer verarbeitet und verbreitet werden dürfen. Wir sind uns einig: Die Verbraucher müssen wieder die Hoheit über ihre persönlichen Daten erhalten. Kein Unternehmen soll über persönliche Daten verfügen und Profile über Nutzer anlegen dürfen, ohne dass der Nutzer dem zugestimmt hat.

Zur Selbstbestimmung der Nutzer gehört auch, dass sie weitreichende Löschungsrechte haben und durchsetzen können. Verbraucher sollten jederzeit und selbstbestimmt ihre persönlichen Daten löschen können, insbesondere die Daten, die sie selbst ins Internet stellen. Dafür werden wir uns gemeinsam in den laufenden Datenschutzverhandlungen stark machen.“

Hintergrund

Im Januar 2012 stellte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine umfassende Reform der EU-Datenschutzvorschriften von 1995 vor, um die Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre im Internet zu stärken und die digitale Wirtschaft Europas anzukurbeln. Die Kommissionsvorschläge zielen darauf ab, die Grundsätze der Datenschutzrichtlinie von 1995 zu aktualisieren und so zu modernisieren, dass sie den Erfordernissen des digitalen Zeitalters entsprechen, ohne dabei das hohe Datenschutzniveau, das seit 1995 in Europa und insbesondere in Deutschland besteht, zu beeinträchtigen. Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr vorgelegt sowie einen Vorschlag für eine Richtlinie mit Regeln für den Schutz personenbezogener Daten, die zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten und für damit verbundene justizielle Tätigkeiten verarbeitet werden.

Am 10. Januar 2013 haben die Berichterstatter im Europaparlament bereits ihre Berichte zur Datenschutzreform vorgestellt, am 20. Februar hat der Industrieausschuss des Europarlaments die Architektur der Datenschutzreform in einer Abstimmung unterstützt. Der irische EU-Ratsvorsitz, der im ersten Halbjahr 2013 die Ratstagungen leitet, hat den Datenschutz zu einer Priorität erklärt und strebt noch vor Ende des irischen Ratsvorsitzes (Juni 2013) eine politische Einigung über die Grundzüge der Datenschutzreform an.

Weitere Informationen

Pressedossier zur Datenschutzreform:

http://ec.europa.eu/…

Europäische Kommission – Schutz personenbezogener Daten: http://ec.europa.eu/…

Europäisches Parlament – Bericht über die Datenschutzverordnung:

http://www.europarl.europa.eu/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.