Gesetzlicher Mindestlohn statt unverbindliche Lohnuntergrenze

26 Apr

KAB-Arbeitsmarktexperte Dr. Schäfers: Gesetzlicher Mindestlohn von 9,70 Euro!

Pressemeldung der Firma KAB Deutschlands e. V

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung begrüßt es, dass die Union das Thema Mindestlohn erneut auf die Tagesordnung gesetzt hat. „Existenzsichernde Löhne sind die Grundlage für eine sozial-gerechte Gesellschaft“ erklärt Dr. Michael Schäfers, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der KAB Deutschlands. Die KAB hat in ihrem jüngsten Beschluss einen existenzsichernden Mindestlohn in Höhe von 9,70 Euro pro Stunde festgeschrieben.

Branchendumping wird eingeschränkt

Die KAB fordert einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn, wie er in den meisten europäischen Ländern längst Standard der Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Sozialpolitik ist. Positiv bewertet der arbeitsmarktpolitische Sprecher des katholischen Sozialverbandes, dass nach dem Willen der Union der Mindestlohn dynamisiert und jährlich überprüft werden soll. Als Gefahr bezeichnet es Schäfers, dass Ausnahmen und Abweichungen erlaubt werden sollen, und dass die Lohnuntergrenze, je nach Branche, unterschiedlich sein soll.

„Mit diesen Plänen schaffen CDU und CSU keine verbindliche Lohnuntergrenze, die menschenwürdige Löhne und somit allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichermaßen ein existenzsicherndes Einkommen sichert“. Der KAB-Arbeitsmarktexperte sieht in einer branchenspezifischen Lohnuntergrenze zwar den Vorteil für Arbeitgeber im Wettbewerb. „Es bleibt dennoch der Skandal, dass seit Jahren ein fairer Wettbewerb durch Dumpinglöhne, auf Kosten der Beschäftigten in vielen Branchen, verhindert wird!“

Warnung vor Wahlkampf-Versprechen

Dr. Michael Schäfers warnt CDU und CSU davor, das Thema „Mindestlohn“ zum Spielball im Wahlkampf zu machen. „Wenn die Union die Frage nach gerechten Löhnen ernst nimmt, muss sie den Koalitionspartner FDP endlich überzeugen. Ansonsten sind die Überlegungen nach einer paritätisch besetzten Kommission unverbindliche Absichtserklärungen, die bei den betroffenen Arbeitnehmern falsche Hoffnungen wecken“.



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