Relaunch des Anwaltsblatts – neue Herausgeber berufen

2 Jan

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Das Anwaltsblatt tritt ab Januar mit einer neuen Heftkonzeption und einer neuen Website auf. Mit dem Relaunch reagiert die Redaktion auf die Veränderungen des Internets. Zugleich hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) neue Herausgeber berufen. Das neue Anwaltsblatt wurde gründlich überarbeitet: Der wissenschaftliche Aufsatzteil ist ausgebaut, die Rechtsprechung lesbarer und der Verbandsteil „Aus der Arbeit des DAV“ aufgewertet worden. Neu ist in der Mitte des Heftes das Magazin.

Parallel zum Erscheinen des Heftes Anfang Januar ist die neue Website unter www.anwaltsblatt.de freigeschaltet worden. Erstmals gibt es eine von juris, dem juristischen Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland, zur Verfügung gestellte Anwaltsblatt-Datenbank.

„Wir wollen das Anwaltsblatt in die neue Online-Welt führen, ohne den wissenschaftlichen Anspruch einer juristischen Fachzeitschrift aufzugeben“, sagte Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. Das Anwaltsblatt beweise, dass hochklassige Inhalte und Autoren sich moderner Grafik nicht unterordnen müssten. Dank der Hilfe und Unterstützung des DAV-Kooperationspartners juris sei es zudem gelungen, die frei zugängliche Anwaltsblatt-Datenbank unter www.anwaltsblatt.de zu schaffen. Alle redaktionellen Inhalte seit dem Jahrgang 1996 können dort komfortabel und untereinander verlinkt recherchiert werden. Zudem ist das Anwaltsblatt nun auch in der Datenbank von juris vertreten und zusätzlich kostenfrei im juris-DAV-Angebot für die Mitglieder der Anwaltvereine enthalten. „Das war schon lange ein Wunsch von mir“, so Ewer.

Mit dem Januar-Heft wurden darüber hinaus vier neue Herausgeber berufen Die Redaktion wird nun begleitet von Rechtsanwältin und Notarin Edith Kindermann (DAV-Vizepräsidentin), Rechtsanwalt und Notar Herbert P. Schons (DAV-Vizepräsident), Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz Josef Willemsen (DAV-Vorstandsmitglied) und Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg (ehemaliger DAV-Vizepräsident). Die vier neuen Herausgeber sind Anfang Dezember in ihre Aufgabe von den bisherigen Herausgebern Rechtsanwalt Felix Busse (ehemaliger DAV-Präsident), Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Schwackenberg (ehemaliger DAV-Vizepräsident), Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack (ehemaliges DAV-Vorstandsmitglied) und Rechtsanwalt Dr. Peter Hamacher (ehemaliger Chefredakteur des Anwaltsblatts) eingeführt worden.

Das Anwaltsblatt mit einer monatlichen Auflage von 70.000 Exemplaren erreicht mehr als 115.000 Anwältinnen und Anwälte. Es ist sowohl juristische Fachzeitschrift als auch Organ des Deutschen Anwaltvereins und erscheint im Deutschen Anwaltverlag.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 726152-0
Telefax: +49 (30) 726152-190
http://www.anwaltverein.de



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