Region Hannover sieht Land in der Pflicht Rechtssicherheit zu schaffen
16 Feb
Asbestzementschlammhalde Luthe
Die Region Hannover begrüßt, dass das Niedersächsische Sozialministerium die Rechtskonformität des unverpackten Transportes von Asbestzementschlamm erneut bestätigt hat. Die Form der Sanierung sei in enger Abstimmung mit dem Umweltministerium des Landes entwickelt worden. Die Grundsatzentscheidung, die Transporte durchzuführen, war Grundlage des Sanierungsvertrages.
Das Problem ist jetzt, dass der von der Projektgesellschaft Eichriede mit der Sanierung der Luther Asbestzementschlammhalde beauftragte Generalunternehmer sich durch die Position des Landes Mecklenburg-Vorpommern behindert sieht. Die Region Hannover sieht daher das Land weiterhin in der Pflicht, die niedersächsische Rechtsposition zum Schutz der beteiligten Unternehmen durchzusetzen. Nicht die Region Hannover, sondern nur die Landesregierung kann mit den Empfängerländern Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ein Einvernehmen erzielen und so über die Landesgrenzen hinaus Rechtssicherheit für mittelständische Transportunternehmen aus Niedersachsen herstellen, betonte ein Regionssprecher.
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