Schmidt: Mehr Perspektiven für Leben auf dem Land

13 Apr

Bundesregierung stärkt mit GAK-Erweiterung den ländlichen Raum

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beschlossen. Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:

„Mit dem neuen GAK-Gesetz erweitern wir das Förderspektrum von agrarbezogenen Maßnahmen auf Maßnahmen für die ländliche Entwicklung insgesamt. Durch die zusätzlichen Fördermöglichkeiten von Infrastruktur und Kleinstbetrieben werden wir die ländlichen Räume weiter voranbringen. Mein Ziel ist es, Perspektiven zu schaffen für die Menschen in ländlichen Regionen.  Um gleichwertige Lebensverhältnisse zwischen Stadt und Land zu schaffen, brauchen wir gezielte Förderung auch dort, wo der Markt alleine es nicht richten kann. Diese Möglichkeiten haben wir mit dem neuen Gesetz geschaffen. Damit stärken wir erneut den ländlichen Raum. Wir wollen uns auf die Maßnahmen konzentrieren, die für die Gesamtheit von Bedeutung sind. Im Fokus stehen Regionen, in denen der Einkauf, die Fahrt zur Schule oder der Arztbesuch zum echten Hürdenlauf werden. Wir werden dort ansetzen, wo die Wege besonders weit und beschwerlich sind und der demographische Wandel seine Spuren hinterlassen hat. Diese zusätzlichen Aufgaben benötigen zusätzliches Geld. Deshalb ist es gut und richtig, dass der Deutsche Bundestag die Investitionsmittel in diesem Jahr um 30 Millionen und in den Folgejahren um jeweils 60 Millionen Euro aufgestockt hat.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmel.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
+49 (30) 18529-3174



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.