Deutscher Journalistenpreis Neurologie 2016

2 Dez

Pressemeldung der Firma Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V.

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) schreibt für das Jahr 2016 bereits zum neunten Mal den Deutschen Journalistenpreis Neurologie aus. Bewerbungsfrist ist der 29. April 2016 – zwei Monate früher als bisher. Der Preis ist mit 5000 Euro dotiert und verteilt sich auf zwei Kategorien: „Elektronische Medien“ und „Wort“. Die Preisverleihung findet auf dem 89. DGN-Kongress unter dem Motto „Mensch im Blick – Gehirn im Fokus“ vom 21. bis 24. September 2016 in Mannheim statt.

Mit dem Preis würdigt die Fachgesellschaft herausragende journalistische Arbeiten zu neurologischen Themen, die sich durch sorgfältige Recherche, redaktionelle Unabhängigkeit, allgemeinverständliche Aufbereitung und journalistische Qualität auszeichnen. Über die Beiträge entscheidet eine Jury aus renommierten Medienschaffenden und Neurologen.

Teilnehmen können Journalistinnen und Journalisten aus den Bereichen Film, Radio, Web und Print, die in deutschsprachigen Medien zu einem neurologischen Thema publizieren – von der Reportage zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedeutung von Volkskrankheiten wie Schlaganfall, Demenz oder Parkinson-Krankheit über das Radio-Interview mit Betroffenen bis zum Blog oder zur Gesundheits-App für Laien. Die Beiträge können in den Kategorien „Wort“ (Zeitungen, Zeitschriften, Internet-Texte) oder „Elektronische Medien“ (Film, Hörfunk, Multimedia, Social Media) eingereicht werden.

Bewerbungsunterlagen

Die Beiträge müssen zwischen dem 1. Juli 2015 und 29. April 2016 in einem deutschsprachigen Publikumsmedium veröffentlicht und bisher nicht prämiert worden sein. Pro Autor oder Autorenteam kann nur ein Beitrag eingereicht werden. Die Bewerbung darf ausschließlich online erfolgen und muss enthalten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Ort, kurzer Lebenslauf, Titel und Datum der Veröffentlichung sowie Angaben über das Publikationsorgan; für Printmedien ein gut lesbares PDF-Dokument des Textes; für Rundfunk- und TV-Beiträge eine MP3- oder MPEG-4-Datei; für Online-Beiträge einen Link oder ein PDF-Dokument.

Mit der Auszeichnung will die DGN die Berichterstattung über neurologische Themen und deren Qualität fördern sowie die gesellschaftliche Bedeutung des Faches in der Öffentlichkeit sichtbar machen. Der Preis ist ohne Industriebeteiligung ausschließlich von der DGN gestiftet.

Die Bewerbungsunterlagen sind bis Freitag, 29. April 2016, bei der Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) per E-Mail oder per Downloadlink (bei größeren Dateimengen) einzureichen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e. V.
Reinhardtstr. 27 C
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 531437930
Telefax: +49 (30) 531437939
http://www.dgn.org

Ansprechpartner:
Frank A. Miltner
+49 (89) 461486-22

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN) sieht sich als neurologische Fachgesellschaft in der gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren mehr als 8000 Mitgliedern die neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu sichern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist seit 2008 die Bundeshauptstadt Berlin. www.dgn.org


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