Das Reinheitsgebot erhält eine Briefmarke!

4 Dez

Sondermarkenprogramm für das Jahr 2016 veröffentlicht

Pressemeldung der Firma Bayerischer Brauerbund e.V.

Wie das Bundesministerium der Finanzen mitteilt, wird im Rahmen der für das Jahr 2016 vorgesehenen Sonderpostwertzeichen auch dem 500. Jahrestag des Erlasses des Reinheitsgebotes für Bier eine Sonderbriefmarke gewidmet werden.

Der Bayerische sowie der Deutsche Brauerbund hatten sich mit einer Reihe namhafter Unterstützer sehr frühzeitig dafür eigesetzt, dieses herausragende Jubiläum auch durch die Herausgabe einer Sonderbriefmarke zu würdigen.

Das Reinheitsgebot wurde am 23. April 1516 durch die beiden Bayern damals gemeinsam regierenden Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. verkündet. Es schreibt vor, dass zur Bierherstellung ausschließlich Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen.

Das Reinheitsgebot gilt bis heute in Bayern unverändert und erlangte 1906 deutschlandweite Geltung.

Vorschläge für die konkrete grafische Umsetzung des Themas „500 Jahre Reinheitsgebot“ werden nun im Wege eines Wettbewerbs ermittelt.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt jedes Jahr rund 50 Sonderpostwertzeichen zu einer Vielzahl von Themen heraus, die die deutsche Geschichte und Kultur widerspiegeln. Ein beim BMF angesiedelter Programmbeirat wählt aus der Vielzahl eingehender Vorschläge die Themen aus und schlägt sie dem Bundesminister der Finanzen für eine Realisierung vor.



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