Winterfahrverbot auf dem Steinhuder Meer ist in Kraft

7 Nov

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Die Region Hannover weist darauf hin, dass wie in den vergangenen Jahren auch, das Winterfahrverbot für das Steinhuder Meer seit dem 1. November 2014 gilt, auch wenn in dieser Zeit in Niedersachsen noch Herbstferien sind. Grundlage für dieses Verbot ist die Dümmer Steinhuder Meer-Verordnung, die das Land Niedersachsen erlassen hat. Bis zum 15. November 2014 darf lediglich der Bereich der Surfeinsatzstelle Mardorf südlich des Strandhotels noch zum Surfen und Kite-Surfen genutzt werden. Die Surfeinsatzstelle ist durch rote Bojen abgegrenzt.

Das Steinhuder Meer ist als EU-Vogelschutzgebiet „Feuchtgebiet Internationaler Bedeutung Steinhuder Meer“ von herausragender Bedeutung für den Vogelzug und als Überwinterungsgebiet. Das bis zum 19. März 2015 geltende Befahrensverbot dient dem Schutz der zum Teil seltenen und gegenüber durch Menschen verursachten Störungen sehr empfindlichen Vögel wie den Blässgänsen, Gänsesägern oder Löffelenten.

Bei der letzten Wasservogelzählung am 12. Oktober 2014 wurden schon weit mehr als 10.000 Vögel auf der Wasserfläche ermittelt. So waren bereits 10.000 Blässgänse aus ihren arktischen Brutgebieten in ihrem Winterquartier Steinhuder Meer eingetroffen. Außerdem befanden sich unter anderem weitere 1000 Graugänse auf der Wasserfläche, 200 Löffelenten und 60 Schnatterenten sowie 270 Haubentaucher. Die Vogelzahlen werden in den kommenden Wochen noch weiter steigen.

Die Region Hannover wird in diesem Jahr verstärkt die Einhaltung des Winterfahrverbotes auf der gesamten Wasserfläche kontrollieren und weist darauf hin, dass Verstöße von Seglern, Surfern, Kite-Surfern oder Kanuten mit einem Bußgeld geahndet werden können.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Klaus Abelmann
Kommunikation
+49 (511) 616220-80



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.