Biomasse mitentscheidend für den Erfolg der Energiewende

23 Mai

Schmidt: "Die EEG-Novelle senkt die Energiekosten für Verbraucher und sichert eine bedarfsgerechte und speicherbare Stromproduktion"

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Bundesagrarminister Christian Schmidt hat im Vorfeld der EEG-Debatte im Bundesrat noch einmal auf die enorme Bedeutung der Biomasse für den Erfolg der Energiewende hingewiesen. „Ohne nachhaltig erzeugte Biomasse ist die Energiewende nicht machbar. Biomasse ist der einzige erneuerbare Energieträger, der problemlos speicherbar ist und bedarfsgerecht eingesetzt werden kann“, sagte Schmidt in Berlin. Zur EEG-Novelle sagte Schmidt: „Das Erfolgskriterium ist die Höhe der Energieausgaben der Verbraucher. Ich bin davon überzeugt: Die EEG-Novelle wird dazu beitragen, die Kosten der Energiewende für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken.“

Mit dem vorliegenden Entwurf der EEG-Novelle würden die vorhandenen Kapazitäten zur Nutzung der Biomasse weiter genutzt und eine bedarfsgerechte und speicherbare Stromproduktion gestärkt. „Durch die Beibehaltung der Flexibilitätsprämie ist die Speicherungs- und Steuerungskapazität sichergestellt“, sagte Schmidt. Zudem werde mit dem Erhalt des Luftreinhaltebonus der Bestandsschutz gesichert. Das BMEL hatte sich in der Ressortabstimmung zur EEG-Novelle immer strikt gegen Eingriffe in den Bestand ausgesprochen. Weiterhin hervorzuheben ist, dass sich der mit der Novelle vorgesehene Deckel von 100 Megawatt für den Zubau von Biomasse für Neuanlagen reserviert ist. Zudem soll sich der Ausbau der Bioenergie künftig überwiegend auf Rest- und Abfallstoffe konzentrieren.

Es ist zu erwarten, dass im parlamentarischen Verfahren noch Änderungen am Gesetzentwurf durchgeführt werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.