Stellungnahme der Hochschule Osnabrück zum Neubau Hörsaalgebäude Barbarastraße
18 Okt
Die Hochschule Osnabrück ist am Abend des 16. Oktober von der verantwortlichen Bauleitung des Hörsaalgebäudes, der Firma Höhler+Partner (Aachen), informiert worden, dass sich im Innenverhältnis des Auftragsnehmers Firma Bohle (Gummersbach) und deren Nachauftragsnehmer Unregelmäßigkeiten ergeben haben. Dies bezieht sich auf Missstände in der Bezahlung beim Personal des Gewerkes Trockenbau, für das die Firma Bohle den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erhielt. In deren Verantwortung über die Ausführung des Gewerkes wurde ein Nachauftragsnehmer beauftragt, der letztendlich für die nun nicht geleistete Bezahlung der Werksarbeiter verantwortlich ist.
Die Firma Bohle wurde von der Bauleitung angewiesen, sämtliche gewerblich tätigen Personen bis auf weiteres und bis zur vollständigen Klärung der Vorwürfe von der Baustelle fern zu halten. Es werden somit keine weiteren Arbeiten im Trockenbaugewerk ausgeführt.
„Die Hochschulleitung fordert mit Nachdruck, den betroffenen Arbeitern umgehend ihren zustehenden Lohn auszuzahlen“, so Hochschulpräsident Prof. Dr. Andreas Bertram als Bauherr. Auch wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht alle Einzelheiten geprüft sind so bedauert die Hochschule Osnabrück zutiefst die Unregelmäßigkeiten am Neubau an der Barbarastraße. Die Hochschule wird transparent zu einer umfassenden Aufklärung beitragen. Unverzüglich und in Absprache mit dem Studentenwerk wurde auch für eine Mittagsverpflegung der betroffenen Personen gesorgt.
Die Verantwortlichen der Bauleitung und des Gewerkes Trockenbau zeigten sich bei einem Pressetermin auf der Baustelle schockiert über die Vorfälle und legten transparent das Ausschreibungs- und Vergabeprozedere sowie die kürzlich getätigten Überweisungen der vertraglich vereinbarten Zahlungen an den Nachauftragsnehmer dar. Die Firma Bohle hat ihrerseits bereits Konsequenzen gezogen und dem Subunternehmen sofort gekündigt.
Das Auftragsvolumen des Gewerkes Trockenbau hat einen Umfang von ca. 775.000 EUR. Bei jeder Angebotsabgabe erklären die Firmen mit Unterschrift auf dem Angebotsschreiben, dass das Formblatt zur Vereinbarung zur Tariftreue Vertragsbestandteil wird. Darin wird auch vereinbart, dass jeder Auftragnehmer die Vereinbarung zur Tariftreue mit Nachauftragsnehmern zum Vertragsgegenstand zu machen hat. Alle Firmen sind verpflichtet, sich und alle Nachauftragsnehmer anzumelden.
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