Aigner: Umfangreiche Unterstützung für vom Hochwasser betroffene Gemeinden und Betriebe Bundeskabinett beschließt Aufbauhilfeverordnung

14 Aug

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Das Bundeskabinett hat heute die Aufbauhilfeverordnung beschlossen. „Damit sind wir einen entscheidenden Schritt weiter, um den land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland, die großen Schaden durch das Hochwasser erlitten haben, über die ersten Soforthilfen hinaus langfristige Wiederaufbauhilfe leisten zu können. Ich bin froh, dass wir uns in so kurzer Zeit auf das Prozedere über die Verteilung der Mittel in Höhe von acht Milliarden Euro geeinigt haben“, erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Mittwoch in Berlin.

Die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Aufbauhilfeverordnung, die am 16. August noch den Bundesrat passieren muss, regelt im Detail, wie viel Geld an die Länder fließt und bestimmt darüber hinaus die Einzelheiten der Schadensregulierung. „Allein für die vom Hochwasser betroffene Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie zum Schadensausgleich in der ländlichen Infrastruktur im Außenbereich von Gemeinden stehen insgesamt rund 400 Millionen Euro bereit“, sagte Aigner. „Diese Mittel können von den Ländern nun abgerufen werden.“ Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Bundesrat am kommenden Freitag zustimmt und die Länder auf Basis der Aufbauhilfeverordnung entsprechende Landesrichtlinien erlassen haben.

Die Hilfen umfassen die Beseitigung von hochwasserbedingten Überschwemmungsschäden. Ausgeglichen werden zum Beispiel der Verlust, die Zerstörung und die Beschädigung von Wirtschaftsgütern wie Betriebsgebäuden, Maschinen, Anlagen, Flächen und Betriebsmitteln, aber auch der Verlust von Tieren. Ausgeglichen werden zudem auch Aufwuchsschäden auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Schäden durch nicht mögliche Aussaat, Schäden an Forstkulturen sowie am aufstockenden Bestand sowie Evakuierungskosten. Damit ist eine umfassende Schadensregulierung möglich.

Konkrete Hilfe für die zerstörte Infrastruktur

Aigner betonte: „Mir ist es wichtig, dass wir konkrete Hilfe für die zerstörte Infrastruktur im ländlichen Raum leisten. Wir lassen die betroffenen Kommunen und Regionen nicht allein. Neben dem Wiederaufbau müssen wir alles tun, um uns rechtzeitig und bestmöglich gegen künftige Hochwasserkatastrophen zu wappnen.“ Mit den nun beschlossenen Hilfen können Anlagen des Hochwasserschutzes, wie z.B. Deiche, Schöpfwerke, Siele und Wehre gesichert und wiederhergestellt werden. Auch Arbeiten an Gewässern wie die Grundräumung, die Instandsetzung der Ufer, Böschungen und Gewässerrandstreifen, der naturnahe Ausbau von Gewässern, Schutzpflanzungen und Wildbachverbauungen werden finanziert. Ebenso stehen Mittel für die Wiederherstellung der Verkehrsverhältnisse von Verbindungswegen zu den Gehöften oder zum öffentlichen Straßenwegenetz bereit.

442 Millionen Euro Gesamtschaden für deutsche Landwirtschaft

Nach der bisher vorliegenden Schadensbilanz des Bundes und der Länder beläuft sich der Gesamtschaden für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland auf rund 442 Millionen Euro. Am schwersten betroffen sind Bayern und Sachsen-Anhalt. Allein in Sachsen-Anhalt sind rund zehn Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche des Landes vom Hochwasser betroffen, die Schäden für die Landwirtschaft summieren sich dort auf 122 Millionen Euro. In Bayern sind es sogar 143 Millionen. Auch Sachsen mit 54 Millionen Euro Schaden und Brandenburg mit 44 Millionen haben das Hochwasser und seine Folgen schwer getroffen.

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