Wichtiger Schritt im Kampf gegen Spekulation mit Nahrungsmitteln

21 Jun

Finanzminister beschließen Position zur neuen EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Der EU-Finanzministerrat (ECOFIN) hat am Freitag seine Position zum Vorschlag der Europäischen Kommission für die neue EU-Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) beschlossen und sich dabei in Bezug auf Spekulation mit Nahrungsmitteln auf die auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium unterstützten Maßnahmen geeinigt. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner begrüßte das Ergebnis: „Damit bekommen wir die nötigen Instrumente, exzessiven Spekulationen mit Nahrungsmitteln einen Riegel vorschieben und die Warenterminmärkte für den Sektor robust und funktionsfähig machen zu können“, sagte Aigner. Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte, um sich gegen unerwartete Preisschwankungen abzusichern.

Der Finanzministerrat plädiert für eine verbindliche Einführung von Positionslimits in der EU. Positionslimits stellen Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten dar. Durch sie sollen exzessive Spekulationen mit Rohstoffen verringert werden. Zudem wurde für eine regelmäßige Veröffentlichung von Berichten durch die Handelsplätze gestimmt, aus denen unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich wird. Darüber hinaus sollen kurzfristige Handelsunterbrechungen Gefahren des Hochfrequenzhandels bannen. Mittels Produktinterventionen können Finanzprodukte, die Gefahren für Finanz- oder Gütermärkte darstellen, in Zukunft präventiv verboten werden. Mit der Ausnahme physischer Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft von den Positionslimits beinhaltet die allgemeine Ausrichtung im Rat ein weiteres deutsches Anliegen. Außerdem wird die Transparenz an den Terminmärkten durch die regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung ähnlich dem System in den USA ganz erheblich verbessert. Das erleichtert den Aufsichtsbehörden die Anwendung der Regulierungsinstrumente mit Augenmaß und ermöglicht der Wissenschaft eine Reihe offener Fragen zum Zusammenwirken von Termin- und Kassamärkten zu klären.

Mit der allgemeinen Ausrichtung im Finanzministerrat ist der Weg für die Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission frei. Das Europäische Parlament hatte im Oktober 2012 für entsprechende Vorschriften plädiert. Eine Einigung und damit die Umsetzung eines Beschlusses der G20 sind noch in diesem Jahr möglich. Die Erarbeitung der notwendigen Durchführungsbestimmungen durch die Kommission und die EU-Finanzmarktaufsichts­behörde ESMA wird etwa 18 Monate dauern, sodass die MiFID ab 2015 umgesetzt werden kann. „Damit wir im Kampf gegen exzessive Spekulationen mit Agrarrohstoffen vorankommen, müssen die entsprechenden Schritte nun auch in den noch fehlenden G20-Staaten umgesetzt werden, um eine Verlagerung der Handelsaktivitäten an weniger regulierte Handelsplätze zu verhindern“, sagte Aigner.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
Wilhelmstraße 54
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 18529-0
Telefax: +49 (30) 1852942-62
http://www.bmelv.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.