Rechte von Hausangestellten gestärkt

7 Jun

KAB begrüßt Bundesratsentscheidung

Pressemeldung der Firma KAB Deutschlands e.V.

„Mit der Ratifizierung der Konvention C 189 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO haben Bundesrat und Bundesregierung endlich die Rechte von Hausangestellten in Deutschland gestärkt und ein deutliches Signal für andere Regierungen weltweit gesetzt“, erklärt KAB-Bundesvorsitzender Georg Hupfauer. Anlass ist die Entscheidung des Bundesrates vom heutigen Freitag.

Die KAB hatte gemeinsam mit anderen kirchlichen Sozialverbänden und Gewerkschaften seit Jahren auf die Übernahme der ILO-Konventionen gedrungen. Auch in Deutschland kam es zu Übergriffen, besonders bei diplomatischen Vertretungen. „Dass die Umsetzung fast auf den Tag zwei Jahre dauern musste, ist nicht einsichtig und zeigt, dass Arbeitnehmerrechte immer wieder erkämpft und angemahnt werden müssen“, betont Hupfauer. Die große Zahl von Hausangestellten habe weltweit keine Lobby. Ihr Gehör und Rechte zu verschaffen, sei Aufgabe von Christen und Gewerkschaften.

KAB, die Weltbewegung Christlicher Arbeitnehmer und Weltnotwerk hatten in Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen im Vorfeld der ILO-Beratungen zur Konvention 189 betroffenen Hausangestellten aus Lateinamerika die Möglichkeit verschafft, ihre Situation bei der Genfer Arbeitsorganisation vorzutragen. „Deshalb ist die jetzige letzte Hürde des Bundesrates ein Erfolg auch unserer Bemühungen“, erklärt der KAB-Bundesvorsitzende.

Menschenwürdige Arbeit müsse im Zeitalter der Globalisierung und der weltweiten Arbeitsteilung den höchsten Stellenwert erhalten. Aufgerufen sei nicht nur die Politik, sondern auch die Verbraucher, die als Konsument von fair gehandelten Produkten auch über besseren Umweltschutz, nachhaltiges Wirtschaften und die Einhaltung von Sozial- und Arbeitnehmerrechten mit entscheiden können.



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