Pressestatement von Bundesministerin Aigner zur Klage Deutschlands gegen die EU-Kommission für sicheres Spielzeug

17 Mai

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einer ersten Eilentscheidung entschieden:

Deutschland muss die umstrittenen Vorgaben der EU-Spielzeugrichtlinie vorerst nicht umsetzen und kann sein höheres Schutzniveau beibehalten. Bundesministerin Aigner wird zu der Eilentscheidung heute ein Pressestatement am Rande der Verbraucherministerkonferenz in Bad Nauheim (Hessen) abgeben, zu dem wir herzlich einladen.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die neue europäische Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG.

Danach dürften Spielzeuge ab Juli 2013 teilweise mehr Schadstoffe enthalten als derzeit in Deutschland zulässig. Die Bundesregierung hatte gegen diese Richtlinie vor fast genau einem Jahr Klage gegen die Europäische Kommission eingereicht, um die Beibehaltung der höheren deutschen Schutzstandards bei der Sicherheit von Kinderspielzeug durchzusetzen.

Mit der vorläufigen Eilentscheidung ist es Deutschland weiterhin erlaubt, seine über dem neuen EU-Standard liegenden nationalen Grenzwerte für Antimon, Arsen, Quecksilber, Barium und Blei in Spielzeug auch über den von der EU-Kommission festgesetzten Stichtag 21. Juli 2013 anzuwenden. Die endgültige Entscheidung des Gerichtshofs steht noch aus.

Zum Pressestatement der Ministerin im Rahmen der PK zum Abschluss der VSMK laden wir Medienvertreter herzlich ein:

Termin: Freitag, 17. Mai 2013, 13 Uhr Ort: Hotel Dolce, Elvis-Presley-Platz 1, 61231 Bad Nauheim



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