Schwarzarbeit bringt Ludwigshafener Unternehmer hinter Gitter
21 Aug
Das Amtsgericht Ludwigshafen verurteilte zwei 40 und 41-jährige Unternehmer wegen Steuerhinterziehung, Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und wegen Betrugs zu Freiheitsstrafen von 33 und 22 Monaten sowie zu Geldstrafen. Die Freiheitsstrafen wurden aufgrund der ungünstigen Sozialprognose und der zahlreichen einschlägigen Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt, die beiden Unternehmer müssen ins Gefängnis.
„Die Ermittlungen des Hauptzollamts Karlsruhe haben ergeben, dass das Ludwigshafener Unternehmen jahrelang den Einsatz von Subunternehmen vorgetäuscht hat“, so Matthias Götz, Pressesprecher des Hauptzollamts Karlsruhe. „Diese „Scheinfirmen“ stellten gefälschte Rechnungen aus. So konnte der Ludwigshafener Betrieb den Finanzbehörden seine millionenschweren Umsätze durch den Einsatz von Subunternehmern vortäuschen.“
Zoll und Steuerfahndung konnten nachweisen, dass es nie zur Beauftragung von Subunternehmern kam. Die falsch ausgestellten Rechnungen dienten dazu, den Einsatz eigener Schwarzarbeiter und illegal Beschäftigter buchhalterisch zu verschleiern. Mit Hilfe der fingierten Rechnungen wurden Gelder in Millionenhöhe freigesetzt. Ein Großteil dieser Gelder wurde zur Entlohnung der Schwarzarbeiter genutzt. Die Gesamtsumme der verkürzten Steuer und nicht abgeführten Beiträge an die Sozialkassen beträgt weit mehr als eine Million Euro.
Nach 14 Monaten Ermittlungsarbeit wurde dem Treiben ein Ende gesetzt. „Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gelang der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Karlsruhe und der Steuerfahndung Neustadt ein weiterer Schlag gegen die organisierte Wirtschaftskriminalität.“ so Staatsanwalt Karl-Heinz Frohn. „Mit solchen Formen der organisierten Wirtschaftskriminalität entstehen dem Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland massive Schäden, die es zu verhindern gilt.“
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