Landratswahl am 24. September: Online schnell auf dem Laufenden

21 Sep

Pressemeldung der Firma Kreisausschuss des Vogelsbergkreises

Zur Landratswahl im Vogelsbergkreis sind am 24. September rund 87.000 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen. Parallel finden Bundestagswahlen und in den vier Vogelsberg-Kommunen Herbstein, Mücke, Schotten und Ulrichstein auch Bürgermeisterwahlen statt. Darauf macht die Kreispressestelle in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Bei der Landratswahl bietet sich die Möglichkeit, sich bequem über PC, Tablet oder Smartphone ständig auf dem Laufenden zu halten: Die Daten werden alle 120 Sekunden aktualisiert, ausgezählte Ergebnisse aus den 19 Städten und Gemeinden werden sofort angezeigt. Weil die örtlichen Wahlvorstände zunächst die Bundestagsergebnisse ermitteln, dann die Bürgermeisterwahl-Ergebnisse und danach erst die Ergebnisse der Landratswahl auszählen, ist mit dem Ergebnis der Landratswahl voraussichtlich erst gegen 22 Uhr am Sonntagabend zu rechnen, so die Einschätzung von Erich Ruhl-Bady, dem Leiter der Pressestelle im Landratsamt.

Über diese Web-Adresse (sie funktioniert auf allen Endgeräten) kann man die auflaufenden Ergebnisse zur Landratswahl verfolgen: https://www.vogelsbergkreis.de/wahlen

Dort finden sich auch die Vergleichszahlen der Landratswahl 2011 sowie die Ergebnisse der Kreistagswahlen 2011 und 2016, die Ergebnisse der Landtagswahl 2013 sowie die Ergebnisse der Europawahl 2014.

Leider gibt es keine solche Darstellung zur Bundestagswahl und zu den Bürgermeisterwahlen.

Sowohl für die gleichzeitig stattfindende Bundestagswahl als auch für die vier Bürgermeisterwahlen ist die Kreisverwaltung nicht die zuständige Wahlbehörde.

Wo gibt es Informationen zur Bundestagswahl?

Bei der Bundestagswahl ist der Vogelsbergkreis „dreigeteilt“: Zum Bundestagswahlkreis 173 (Gießen) gehören folgende acht Vogelsberg-Gemeinden: Stadt Alsfeld, Gemeinde Antrifttal, Gemeinde Feldatal, Gemeinde Gemünden (Felda), Stadt Homberg (Ohm), Stadt Kirtorf, Gemeinde Mücke, Stadt Romrod. Der Bundestagswahlkreis 174 (Fulda) hat diese zehn Vogelsberg-Gemeinden in seinem Bereich: Gemeinde Freiensteinau, Stadt Grebenau, Gemeinde Grebenhain, Stadt Herbstein, Stadt Lauterbach (Hessen), Gemeinde Lautertal (Vogelsberg), Stadt Schlitz,  Gemeinde Schwalmtal, Stadt Ulrichstein, Gemeinde Wartenberg. Die Stadt Schotten gehört zum Bundestagswahlkreis 175 (Main-Kinzig – Wetterau II – Schotten).

Die Wahlergebnisse der Bundestagswahl können – außer im Hessen-Fernsehen einschließlich Videotext – auch über die Seiten des Hessischen Statistischen Landesamts www.statistik-hessen.de abgerufen werden. Dort gibt es sogar eine Funktion, die Bundestagswahlergebnisse als „Kreisergebnis“ anzuschauen, obwohl es ja den Landkreis als Wahlkreis zusammenhängend gar nicht gibt.

Folgende Links verweisen auf 2013 (nach dem kleinen b folgt ein Unterstrich):

http://www.statistik-hessen.de/b_2013/landkreise.htm

http://www.statistik-hessen.de/b_2013/grafik-karte535.htm

http://www.statistik-hessen.de/b_2013/S5352.htm

Am Wahlabend empfiehlt das Landesamt diesen Link: http://www.statistik-hessen.de/b_2017



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Gabriele Richter
Pressestelle/ Kommunikation
+49 (6641) 977-3400



Dateianlagen:
    • Screenshot WAHL app LRW 2017


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.