Bundesrat hat Chance verpasst
4 Mrz
KAB bedauert Entscheidung über die Reform der geringfügigen Beschäftigung
Die KAB Deutschlands bedauert die Ablehnung des Bundesrates für geringfügig Beschäftigte einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Die Vorlage sah unter anderem eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit bei Minijobs auf zwölf Stunden vor. Bei einer Bezahlung von monatlich 400,- € entspräche dies einer Art Mindestlohn von 8,50 €. „Eine solche Entlohnung hätte den gängigen Missbrauch der Minijobs im Niedriglohnbereich eine klare Grenze gesetzt“, kommentierte die KAB Bundesvorsitzende Sabine Schiedermair die Bundesratsentscheidung.
Missbrauch von Minijobs begrenzen
„Die wachsende Armut in Deutschland hat ihre Ursache auch in der steigenden Zahl von Minijobs im Niedriglohnbereich“, erklärte Schiedermair. „Oft erleben wir, dass ihre Beschäftigung zu Lohndumping missbraucht wird.“ berichtet sie. „Arbeitgeber zahlen diesen Mitarbeiterinnen vergleichbare Nettobeträge – jedoch eben Netto, ohne die entsprechende Sozialversicherung. De facto kürzen sie damit die Löhne.“
Betroffen seien hier vor allem Frauen im Einzelhandel und zunehmend in der Pflege. „Deutschland ist heute im Niedriglohnbereich Spitzenreiter in Europa. Die Einführung eines Mindestlohns bei geringfügig Beschäftigten hätte in die richtige Richtung gewiesen“, so Schiedermair.
Mindestlohn
„Was wir brauchen, sind Löhne, von denen man leben kann.“ Die KAB fordert die Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro. Nur so sind „Minijobler“ wirklich abgesichert – heute und im Alter.
Die KAB Deutschlands fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von ca. 9,70 Euro. „Deutschland braucht Mindestlöhne, gerade im Bereich der Billigjobs.“
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