AG Reutlingen: Private Facebook-Nachrichten als Beweismittel
22 Feb
In den Medien lesen wir immer häufiger, dass Facebook als Informationsquelle für Strafverfolgungsbehörden dient.
Allerdings werteten deutsche Behörden bisher nur öffentliche Einträge aus, um sie für Strafverfahren zu verwenden.
Hiermit möchte sich ein Reutlinger Amtsrichter nicht länger zufrieden geben. Kurzerhand beschlagnahmte er das Facebook-Konto eines mutmaßlichen Einbrechers, um auch auf seine private Daten – insbesondere persönliche Nachrichten – zuzugreifen.
Seine diesbezügliche Anfrage bei Facebook-Deutschland ergab, dass diese Zweigstelle keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Facebook-Nutzer hätte, da die Datenverarbeitung in der Zweigstelle Facebook-Irland stattfände. Der Reutlinger Amtsrichter stellte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen.
Sofern diesem stattgegeben wird, ist absehbar, dass in Zukunft private Facebook-Daten (z.B. persönliche Nachrichten und Fotos) wichtige Beweismittel werden. Derartige Beschlagnahmungen werden sich häufen, wobei gleichzeitig die Gefahr der grundlosen Verletzung von Persönlichkeitsrechten steigt. Jeder Facebook-Nutzer sollte sich daher gut überlegen, welche Daten er bei Facebook einstellt. Das Internet vergißt nichts……..!
Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.
Betroffene können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.
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