Cristina Mußenbrock wird Verhinderungsvertreterin des Vorstandes
2 Feb
Die BaFin hat der Entscheidung des Verwaltungsrates zugestimmt, die Generalbevollmächtigte der Taunus Sparkasse, Frau Cristina Mußenbrock, zum 1. Februar zur Vertreterin für den Fall einer Verhinderung eines Vorstandsmitgliedes zu ernennen.
Frau Mußenbrock ist seit Anfang 2013 für die Taunus Sparkasse tätig und leitet das Kreditmanagement der Taunus Sparkasse sowie den Bereich der Sanierung und Abwicklung.
Mit der Ernennung würdigt der Verwaltungsrat nicht nur die hohe fachliche Kompetenz von Frau Mußenbrock und ihre herausragenden beruflichen Erfolge, sondern auch ihre hohe Verbundenheit mit der Taunus Sparkasse.
„Frau Mußenbrock ist die richtige Frau für unsere Sparkasse. Daher war es für uns ausgesprochen wichtig, jetzt die Weichen zu stellen, um sie weiterhin für unser Haus zu begeistern. Ihre Ernennung zeigt aber auch, dass die Arbeit des Vorstandes auch hinsichtlich der anspruchsvollen Ziele zum Thema Gleichstellung Früchte trägt“, so Landrat Michael Cyriax, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Taunus Sparkasse. „Wir sind froh und stolz, dass wir im Sparkassen-Team so qualifizierte Mitarbeiterinnen wie Frau Mußenbrock haben“, sagte Landrat Ulrich Krebs, stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender der Taunus Sparkasse.
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