Negativer Test zum Schutz der Heimbewohner
21 Dez
Besuch ist nur mit negativem Antigen- oder PCR-Test erlaubt
Wie die Kreisverwaltung des Vogelsbergkreises mitteilt, ist ab sofort der Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen nur noch mit aktuellem negativem Antigen- oder PCR-Test erlaubt. Die vorgelegten Testergebnisse dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Aufgrund des momentan hohen Infektionsgeschehens ist diese Auflage nötig, um die Bewohner der Einrichtungen vor einer Covid-19-Infektion zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten. Es gilt, das Virus nicht in die Einrichtungen einzuschleppen, dabei sollen die umfangreichen Testungen der Besucher helfen.
Entsprechend dem Präventions- und Eskalationskonzept des Landes Hessen, das Maßnahmen wie diese vorsieht, müssen auch die Alten- und Pflegeheime im Kreisgebiet diese Vorgaben zum Schutz ihrer Bewohnerinnen und Bewohner umsetzen.
Ohne einen solchen negativen Corona-Test sind die Heimleitung und die dort tätigen Pflegekräfte verpflichtet, unter Verweis auf das Hausrecht, den Besuch nicht zu gestatten. Für Einrichtungen, in denen bereits Corona-Fälle aufgetreten sind, gilt ein allgemeines Betretungsverbot.
Besucherinnen und Besucher können sich über ihre Hausärzte oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) vor einem Besuch testen lassen. Außerdem bieten einige Einrichtungen Testungen für Besucher an.
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