Was, wenn plötzlich Hilfsbedürftigkeit eintritt?
7 Mai
Betreuungsbehörde informiert in Schlitz zu Betreuung und Vorsorgevollmacht
Wenn man jung und gesund ist denkt man selten darüber nach was passiert, wenn durch Unfall oder Krankheit Hilfsbedürftigkeit eintritt. Unser Rechtssystem stellt für diesen Fall verschiedene Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Ist für einen solchen Fall keine Vorsorge getroffen worden, muss möglicherweise eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden. Von Vorteil ist es natürlich, wenn man schon „in gesunden Tagen“ Regelungen trifft und sich in bestimmten Angelegenheiten unterstützen lässt – mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
In welchen Bereichen kann man Vorsorge treffen? Was spricht für oder gegen eine Vorsorgevollmacht? Wie sollte eine solche Vollmacht aussehen? Für diese und weitere Fragen zur Thematik bietet die Betreuungsbehörde Vogelsbergkreis für interessierte Bürger/-innen aus dem Raum Schlitz eine Informationsveranstaltung an:
Am Dienstag, 4. Juni, ist Manfred Kluger ab 14 Uhr im Bürgerhaus Schlitz, Blauer Saal, Jahnstr. 1, 36110 Schlitz.
Wegen beschränkter Platzzahl wird um Anmeldung gebeten unter betreuungsbehoerde@vogelsbergkreis.de oder telefonisch 06641/977-2081.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
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Stellvertretende Pressesprecherin
+49 (6641) 977-3400
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