Wasser kann wieder entnommen werden

13 Feb

Pressemeldung der Firma Kreisausschuss des Vogelsbergkreises

Ab sofort darf wieder Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen entnommen werden. Das war seit August vergangenen Jahres verboten. Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit hatte der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Jens Mischak auf Veranlassung des Sachgebietes Wasser- und Bodenschutz eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässern erlassen. Solche Verbotsverfügungen waren unter anderem auch im Landkreis Fulda und Hersfeld-Rotenburg erlassen worden.

Das Verbot im Vogelsbergkreis wurde nach Angaben der Fachbehörde weitestgehend berücksichtigt.

Mittlerweile hat sich die Trockenwetterlage entspannt. Eine echte Stabilisierung der Durchflussmengen in den Oberflächengewässern hat sich nach den Niederschlägen im Januar eingestellt. Da zurzeit keine größeren Entnahmen zu erwarten sind, kann das Entnahmeverbot für Oberflächenwasser nunmehr aufgehoben werden, so Dr. Mischak.

 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
+49 (6641) 977-272



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.