Der EuGH hat ein Urteil mit Tragweite gesprochen: Webseitenbetreiber dürfen IP-Adressen sammeln und speichern, wenn es der Funktonalität des Angebotes dient.
Nein, die Theorie vom relativen Personenbezug ist nicht von Einstein – sie befasst sich damit, ob und unter welchen Voraussetzungen IP-Adressen personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts darstellen. Grundsätzliches Problem ist, dass eine IP...
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