Firmenbewertungen, die inhaltlich der Wahrheit entsprechen, verletzen keine Persönlichkeitsrechte von mit dem Unternehmen verbundenen Personen – Fachartikel der Kanzlei Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum (LHR) aus dem Themenkomplex Persönlichkeitsrecht.
„Wussten Sie, dass schlechte Google-Bewertungen für das Ranking einer Homepage besser sind als gar keine?“ Trotzdem, alles hat Grenzen, findet Rechtsanwalt Arno Lampmann von LHR aus Köln. Er empfiehlt, grundsätzlich schädigende Inhalte und deren Intention...
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