EU- Feuerwaffenrichtlinie: Entwarnung für Jäger und Sportschützen
15 Jul
und das ist auch gut so. Der Besitz von Feuerwaffen muss aus objektiven Gründen unter strenger Kontrolle stehen. Aber genau deswegen ist aus meiner Sicht auch keine grundsätzliche Änderung des Ist-Zustandes in Deutschland notwendig“, so Dr. Niebler in Ihrer Meldung vom 14. Juli 2016.
Keine regelmäßigen medizinischen Untersuchungen notwendig – Verbot halbautomatischer Waffen abgewendet
Auch die geforderte verbindliche Auflage regelmäßiger medizinischer Überprüfungen konnte korrigiert werden. Die in Deutschland bewährten Überwachungsregeln für Jäger und Sportschützen gelten weiter. Ebenso wurde das unverhältnismäßige Verbot halbautomatischer Waffen – bei gleichzeitiger Reduzierung der Magazinkapazität – abgewendet.
Strengere Regelungen für Waffenerwerb und -besitz
Strenger reguliert werden soll künftig aber der Online-Verkauf von Waffen. Dabei sind für Händler strenge Auflagen vorgesehen, die unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten stehen. Dieser Verbotsschritt soll die Innere Sicherheit in der gesamten EU stärken, so Dr. Niebler.
Der BJV begrüßt diese Abstimmung. Insbesondere da der BJV in dieser Angelegenheit auf vielen Ebenen aktiv war, unter anderem war er in Gesprächen mit Abgeordneten im Bayerischen Landtag, in Berlin und auch in Brüssel wie zum Beispiel mit dem EVP-Fraktionsvorsitzenden Manfred Weber, MdEP, Monika Hohlmeier, MdEP, sowie Markus Ferber, MdEP.
Hintergrund:
Die geltende EU-Feuerwaffen-Richtlinie stammt aus dem Jahr 2008. Nach den Terroranschlägen von Paris und Brüssel hatte die EU-Kommission einen Überarbeitungsvorschlag vorgelegt. Im September wird das Plenum des Europaparlaments abstimmen. Danach beginnen die Verhandlungen zwischen Parlament und den Mitgliedstaaten über den endgültigen Text der Richtlinie.
Quelle: Presseinformation, Dr. Angelika Niebler, Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament und stellvertretende Parteivorsitzende der CSU, 14. Juli 2016.
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Weiterführende Links
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- [PDF] Pressemitteilung: EU- Feuerwaffenrichtlinie: Entwarnung für Jäger und Sportschützen