Kollision zwischen Radler und Hund

27 Nov

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Vorstellung, als Radfahrer mit einem Hund zusammenzustoßen, tut in doppelter Hinsicht weh: Zum einen möchte man das Tier nicht verletzen, aber auch nicht sich selbst. Wenn man am Ende aber auch noch versicherungstechnisch in die Röhre guckt, ist das Maß voll. So erging es einer Frau, die an einem Hund vorbeiradelte. Nach Angaben der ARAG Experten spazierte der involvierte Vierbeiner auf der einen, sein Herrchen auf der anderen Seite der Straße. Die Leine zog der Hund hinter sich her. Als die Radlerin sich näherte, pfiff das Herrchen seinen Hund erfolglos zu sich. Die Radlerin verlangsamte daraufhin ihr Tempo. Auf der gleichen Höhe des Hundes angekommen, überlegte dieser es sich in letzter Minute doch noch und wechselte die Straßenseite zu seinem Herrchen. Dabei kollidierten Radler und Tier.

Während der Vierbeiner mit einem Schrecken davonkam, verletzte sich die Radlerin nachhaltig am Knie. Der Haftpflichtversicherer des Hundehalters sprang zwar mit Schmerzensgeld- und Schadensersatz ein, kürzte jedoch die Forderungen der Gestürzten, weil er eine Mitverantwortung der Radfahrerin sah. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin: Wer seinen Hund auf einem für Radfahrer freigegebenen Weg frei laufen lässt, handelt sorgfaltswidrig. Umso schlimmer, dass der Hund nicht gehorchte. Die Radlerin hatte sich absolut korrekt verhalten, in dem sie langsamer fuhr (Landgericht Tübingen, Az.: 5 O 218/14).



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