EuGH bestätigt deutschen Glücksspielstaatsvertrag

12 Jun

Pressemeldung der Firma Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (Az. C-156/13) die Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gunsten der deutschen Bundesländer beantwortet.

Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit, den die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG gegen den privaten Glücksspielanbieter digibet führt. WestLotto will digibet gerichtlich die Veranstaltung von Glücksspielen im Internet untersagen, weil digibet hierfür keine Erlaubnis besitzt. Diesem Ziel ist WestLotto mit der Luxemburger Entscheidung vom heutigen Tag einen großen Schritt näher gekommen. Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht war WestLotto mit seiner Klage gegen den Anbieter mit Sitz in der Steueroase Gibraltar, bereits erfolgreich.

„Die heutige Entscheidung bedeutet einen Meilenstein in der Frage der Rechtmäßigkeit des staatlichen Glücksspielangebots in Deutschland und ist ein schwerer Schlag für die privaten illegalen Wettanbieter“, kommentiert Theo Goßner, Sprecher der Geschäftsführung von WestLotto das Urteil aus Luxemburg.

Der EuGH hat heute eine richtungsweisende Antwort gegeben, indem er die deutsche Glücksspielregelung für verhältnismäßig und mit dem freien Dienstleistungsverkehr für vereinbar hält, sofern auch die übrigen rechtlichen Anforderungen gegeben sind. „Nach den bisherigen Ausführungen des BGH dürfen wir nun auch eine abschließende positive Entscheidung von dort erwarten“, so Goßner weiter.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Westdeutsche Lotterie GmbH & Co. OHG
Weseler Straße 108-112
48151 Münster
Telefon: +49 (251) 7006-1222
Telefax: nicht vorhanden
http://www.westdeutsche-lotterie.de

Ansprechpartner:
Axel Weber
+49 (251) 7006-1341



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.