Landgericht Berlin: Kabel Deutschland hat die privaten TV- und Hörfunksender seit 2006 unangemessen gering vergütet – VG Media hat Anspruch auf erhebliche Nachzahlungen

14 Aug

Pressemeldung der Firma VG Media

Das Landgericht Berlin hat heute im Rechtsstreit Kabel Deutschland Vertriebs und Service GmbH (KDG) ./. VG Media GmbH sein Urteil verkündet. Danach muss die KDG für die Verwertung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme im Wege der Kabelweitersendung zusätzlich 45.760.836,97 Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen. Die VG Media vertritt in diesem Verfahren die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.

Nach siebenjährigem Rechtsstreit zwischen Kabel Deutschland und der VG Media hat nach der Schiedsstelle bei dem Deutschen Patent- und Markenamt nun auch das Landgericht Berlin den Anspruch der VG Media gegen die KDG dem Grunde und der festgestellten Höhe nach bestätigt. Bereits in den Jahren 2010 und 2011 hatte die VG Media entsprechende Lizenzverträge mit den Kabelregionalgesellschaften Unitymedia und Kabel Baden-Württemberg abgeschlossen. Weitere 1.500 Lizenzverträge über die Kabelweitersendung bestehen unter anderem mit der Deutschen Telekom AG, Vodafone, Telecolumbus, Primacom sowie mittelgroßen und kleineren Kabelnetz- und IPTV- Betreibern. Lediglich Kabel Deutschland hatte sich als der einzige der größeren deutschen Kabelnetzbetreiber seit 2006 geweigert, mit der VG Media eine angemessene Lizenzvergütung zu vereinbaren.

„Wir freuen uns, dass wir endlich ein Urteil haben. Wir sollten nun ein neues Kapitel zwischen Kabel Deutschland und der VG Media aufschlagen und zu einer gedeihlichen Zusammenarbeit finden“, stellt Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media, fest.

Die KDG hat seit dem Jahre 2006 nur Zahlungen in geringem Umfang an die VG Media geleistet. Die KDG wollte in diesem Verfahren gerichtlich feststellen lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in den Kabelnetzen der KDG zustünden. Die dagegen eingereichte Widerklage der VG Media war nun erfolgreich.

Auf Seiten der VG Media sind dem gerichtlichen Verfahren die Verwertungsgesellschaft GEMA, stellvertretend für die weiteren Verwertungsgesellschaften, sowie die TV-Sendeunternehmen der Mediengruppe RTL Deutschland, der ProSiebenSat.1 Media AG und die Radiosender 98.2 RADIO PARADISO und 94,3 rs2 beigetreten.

Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.



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Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Fernseh- und Hörfunksender mit Sitz in Berlin. Sie vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Rundfunkindustrie in Deutschland und Europa. Die VG Media nimmt die Interessen von 142 Sendeunternehmen wahr. Zu den von der VG Media vertretenen Unternehmen zählen in verschiedenen Geschäftsbereichen nahezu alle deutschen privaten TV- und Radiosender, zugleich aber auch internationale TV-Sender wie SBS 6, Eurosport, Al Jazeera, CNN International, CNBC, Bloomberg, Euronews, France 24, Net 5, Veronica, Nickelodeon, Comedy Central etc.


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