Patientenvertretung erringt Erfolg beim Gemeinsamen Bundesausschuss!
12 Jun
Erfolg – nicht nur für die Deutsche Dystonie-Gesellschaft e.V.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat im BAnz AT 11.06.2013 (Bundesanzeiger) den Beschluss des G-BA vom 21.03.2013 wie folgt bekanntgegeben:
„Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-Label-Use-Clostridium botulinum Toxin Typ A (OnabotulinumtoxinA, AbobotulinumtoxinA) bei Spasmodischer Dysphonie (Laryngealer Dystonie).
Nach jahrelangem Verfahren hat der G-BA am 21.03.2013 den Beschluss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie gefasst. Dies bedeutet, dass nun auch für die Indikation Spasmodische Dysphonie (Laryngeale Dystonie/Stimmbandkrampf) die Verordnung von Botulinumtoxin im Rahmen des Off-Label-Use eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen ist.
Das Verfahren wurde auf Initiative der Deutschen Dystonie Gesellschaft e.V. in Gang gesetzt.
Der Vorstand der DDG mit seiner ersten Vorsitzenden Ute Kühn freut sich, dass mit Inkrafttreten dieses Beschlusses am 12.06.2013 ein großer finanzieller Druck von den Patienten genommen ist.
Birgit-Christine Butte
Vorstand-Ressort
Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Dystonie-Gesellschaft e.V.
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