Patientenvertretung erringt Erfolg beim Gemeinsamen Bundesausschuss!

12 Jun

Erfolg – nicht nur für die Deutsche Dystonie-Gesellschaft e.V.

Pressemeldung der Firma Deutsche Dystonie Gesellschaft e. V.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im BAnz AT 11.06.2013 (Bundesanzeiger) den Beschluss des G-BA vom 21.03.2013 wie folgt bekanntgegeben:

„Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-Label-Use-Clostridium botulinum Toxin Typ A (OnabotulinumtoxinA, AbobotulinumtoxinA) bei Spasmodischer Dysphonie (Laryngealer Dystonie).

Nach jahrelangem Verfahren hat der G-BA am 21.03.2013 den Beschluss zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie gefasst. Dies bedeutet, dass nun auch für die Indikation Spasmodische Dysphonie (Laryngeale Dystonie/Stimmbandkrampf) die Verordnung von Botulinumtoxin im Rahmen des Off-Label-Use eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen ist.

Das Verfahren wurde auf Initiative der Deutschen Dystonie Gesellschaft e.V. in Gang gesetzt.

Der Vorstand der DDG mit seiner ersten Vorsitzenden Ute Kühn freut sich, dass mit Inkrafttreten dieses Beschlusses am 12.06.2013 ein großer finanzieller Druck von den Patienten genommen ist.

Birgit-Christine Butte

Vorstand-Ressort

Öffentlichkeitsarbeit

Deutsche Dystonie-Gesellschaft e.V.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutsche Dystonie Gesellschaft e. V.
Theodorstr. 41 P
22761 Hamburg
Telefon: +49 (40) 8756-02
Telefax: +49 (40) 870828-04
http://www.dystonie.de/

Die Deutsche Dystonie Gesellschaft e.V. ist eine Selbsthilfevereinigung für an Dystonie erkrankte Menschen. Dystonie ist eine neurologisch bedingte Bewegungsstörung. nach Parkinson und MS die dritthäufigste Form der Bewegungsstörungen. Die DDG bieten den Betroffenen und ihren Angehörigen in bundesweiten, regionalen Selbsthilfegruppen eine Plattform zum Austausch und zur gegenseitigen Hilfe. Die DDG betreut derzeit annähernd 1700 Mitglieder. Die Information über Symptomatik, Diagnose und Therapie ist eine der wichtigsten Aufgaben der DDG. Die Förderung der Forschung zum Krankheitsbild der Dystonie erfolgt durch die Vergabe des mit 5000,-€ dotierten Oppenheim-Preises, der im Turnus von zwei Jahren an junge Wissenschaftler vergeben wird.


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