Statement Schavan zum Bund-Länder-Gespräch in Sachen Kooperationsverbot
1 Feb
Beim Bund-Länder-Gespräch zur Änderung des Artikel 91b Grundgesetz haben Bund und Länder vereinbart, im Gespräch zu bleiben. Sie sind darin einig, dass der Hochschulpakt bis 2020 gilt. Eine Arbeitsgruppe der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern beschäftigt sich derzeit damit, den Mehrbedarf zu ermitteln. Die Länder haben angekündigt, in der nächsten Sitzung der Kultusministerkonferenz (KMK) über die wechselseitige Anerkennung der Lehrerabschlüsse zu beraten und damit die Voraussetzungen für den Start der vom Bund angebotenen Lehrerbildungsoffensive zu schaffen. Bund und Länder werden in den nächsten Monaten über die Fortentwicklung der Programmpauschalen in der Förderung der DFG beraten. Die Möglichkeiten der Kooperation zwischen Bund und Ländern bei Inklusion und Ganztagsschulen werden weiter beraten – hierzu bestehen die unterschiedlichen Rechtsauffassungen aber fort. Die Länder wollen über ihre Vorstellungen über eine Kooperation im Bildungsbereich in einen Meinungsbildungsprozess eintreten.
Zum Ergebnis der Gespräche sagt die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Annette Schavan: „Ich begrüße die Bereitschaft zu weiteren konstruktiven Beratungen auf allen Seiten. Die Tür bleibt offen.“
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