Dornbach Forum in Saarbrücken

28 Nov

Pressemeldung der Firma Dr. Dornbach & Partner GmbH

Als dritte Vortragsveranstaltung in diesem Jahr fand am vergangenen Donnerstag in der Bel étage, der Spielbank Gastronomie, Saarbrücken, das jährliche Dornbach Forum statt, an der zahlreiche Unternehmerpersönlichkeiten, Vertretern von Lehrstühlen sowie der Finanzwelt teilnahmen.

Begrüßt wurden die Gäste durch Armin Pfirmann, Geschäftsführender Gesellschafter und Niederlassungsleiter in Saarbrücken, der zu Beginn der Veranstaltung ein paar Worte zum Umzug der Niederlassung im Frühjahr 2013 in die Nähe des Bahnhofs sagte und einen Gesamtüberblick über die an diesem Nachmittag anstehenden Themen gab.

Im Anschluss übergab er das Wort an den ersten Referenten, Dr. Jochen Hell, Rechtsanwalt in der Sozietät Dornbach GmbH, der die Vortragsreihe mit aktuellen Neuigkeiten aus dem Unternehmens- und Wirtschaftsrecht einleitete und hier insbesondere auf die Bereiche Arbeits-, Insolvenz- und Beihilferecht sowie dem Datenschutz in der Unternehmenspraxis einging.

Dr. René Schäfer und Patrick Harz, beide Geschäftsführender Gesellschafter, referierten im Anschluss in zwei Teilen über die Neuigkeiten im Steuer- und Bilanzrecht und schafften es, die komplexe Materie anhand von praktischen Gestaltungsmöglichkeiten in klaren und verständlichen Worten dem Zuhörer näher zu bringen.

Teil 1 bezog sich auf Neuerungen im Bereich der Unternehmensbesteuerung. Dabei wurden auch aktuelle Gesetzesvorhaben wie beispielsweise die Neuregelung der Besteuerung von Streubesitzdividenden vorgestellt, welche aufgrund des Kräftemessens zwischen Bundestag und Bundesrat eine besondere Dynamik erfahren, sowie die Änderungen bei der ertragsteuerlichen Organschaft und dem Verlustrücktrag. Darüber hinaus fand eine Präsentation wichtiger finanzgerichtlicher Entscheidungen der zurückliegenden Monate und kurz vor der Veröffentlichung stehender Verlautbarungen der Finanzverwaltung statt.

Im Teil 2 wurden geplante Gesetzesvorhaben vorgestellt, die direkte Auswirkungen auf die Besteuerung von natürlichen Personen haben. Unter anderem wurde dabei auf die geplanten Änderungen im Bereich des Reisekostenrechtes sowie auf mögliche Anpassungen im Erbschafts- und Schenkungsteuerrecht eingegangen. Hierbei ist vor dem Hintergrund der erheblichen Interessenunterschiede zwischen Bundesrat und Bundestag davon auszugehen, dass die entsprechenden Gesetzesvorhaben in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag verwiesen werden. Abschließender Programmpunkt war die Information der Teilnehmer über die durch einige Bundesländer initiierte Einführung einer Vermögensteuer und die durch einige Parteien angestoßene Erhebung einer einmaligen 15%igen Vermögensabgabe. Gerade dieser letzte Programmpunkt war Auslöser vieler interessanter Diskussionen bei dem anschließenden gemeinsamen Abendessen.

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