Thema: Hersteller haften für Instruktionsfehler
9 Okt
Wenn Fehlanwendung zum Normalfall wird
Der Anwender muss auch darauf hingewiesen werden, was er mit Maschinen nicht tun darf. Das gilt ebenso für technische Arbeitsmittel. Der Hersteller muss aufklären über mögliche Bedienfehler und deren Folgen. Dies verlangt nicht nur die Maschinenrichtlinie, sondern seit Dez. 2011 auch das Produktsicherheitsgesetz.
Zu klaren Handlungsanleitungen in der Betriebsanleitung ist der Hersteller verpflichtet. Keinesfalls dürfen sich diese nur auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine beschränken. Diese Anforderung aus der Maschinenrichtlinie wurde durch Grundsatzurteile hoher deutscher Gerichte immer wieder bestätigt.
Zu den bekannten Fällen gehört die Fehlanwendung einer Kettensäge, die ein privater Anwender als Heckenschere benutzt hat. Dem dabei erblindeten unvorsichtigen Heimwerker musste der Hersteller Schadensersatz leisten – er hatte vor diesem naheliegenden Fehlgebrauch nicht gewarnt.
Wie das Bild zeigt, werden Fehlanwendungen von Maschinen auch bei professionellen Anwendern zunehmend zum Normalfall.
Aus:
Hahn, HansPeter; Bayer, Claudia (2012), „CE EXPRESS No. 2 – Betriebsanleitungen“, mit 44 Bildern und Praxisbeispielen zur Maschinenrichtlinie, 2., aktualis. Auflage. € 32,80 (Print) / € 28,40 (eBook).
ISBN 9783942306119 (Print)
ISBN 9783942306133 (eBook PDF)
ISBN 9783942306126 (eBook epub)
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