Weiterentwicklung des Marktstrukturgesetzes ohne Branchenverbände

18 Sep

Pressemeldung der Firma Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V.

Das Marktstrukturgesetz „Gesetz zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse an die Erfordernisse des Marktes“ ist nunmehr über 40 Jahre alt. Das Gesetz war und ist eine der erfolgreichsten Rechtsgrundlage zur Bildung von Erzeugergemeinschaften.

Die jetzt in Angriff genommene komplette Überarbeitung des Gesetzes ist notwendig geworden, nachdem zunehmend EU-Verordnungen die nationalen Gesetze zum Teil überlagern, darüber hinaus haben sich die Agrarstruktur und die Agrarmärkte in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Die Agrarreformen haben auch dazu beigetragen.

Das Marktstrukturgesetz hat die Möglichkeit geschaffen, dass für die verschiedenen Agrarprodukte Erzeugergemeinschaften gegründet werden konnten, um die Zersplitterung des Angebotes qualitätsorientiert auszurichten, zusammen zu fassen und gemeinsam dem Markt anzubieten. In den einzelnen Produktionsbereichen wurden zum Teil über 100 Erzeugergemeinschaften gegründet. Die Andienung und Vermarktung der Produktionsmengen einheitlicher Qualitäten erfolgt in der Regel über den Agrarhandel, Verarbeiter oder Genossenschaften. In großem Umfang orientieren sich die Erzeugergemeinschaften über Angebot und Nachfrage der gefragten Qualitäten am Markt und bei den Vermarktungs- und Vertragspartnern.

Die Marktbedürfnisse und Absatzmöglichkeiten erforderten auch die laufende Erweiterung des Marktstrukturgesetzes in Verordnungen neuer Erzeugnisbereiche wie jüngst für Erzeugergemeinschaften diverser nachwachsender Rohstoffe z. B. Ethylalkohol. Das private Agrargewerbe in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen arbeitet seit Jahrzehnten erfolgreich mit Erzeugergemeinschaften aller Produktgruppen im pflanzlichen und tierischen Bereich zusammen, berichtet Erich Reich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft (VdAW).

In dem nun vorliegenden Entwurf zum Ablösegesetz des Marktstrukturgesetzes des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind notwendige Anpassungen des Gesetzes und Verordnung weitgehendst berücksichtigt, die die heutige Agrarstruktur und Agrarmärkte erfordern und die Landwirtschaft im Rahmen von Erzeugergemeinschaft weiter erfolgreich unterstützen kann.

Neu in die „Agrarmarktstrukturverordnung“ aufgenommen werden soll die Bildung von Branchenverbänden.

Diese Neuaufnahme in der Verordnung ist völlig überflüssig und überholt, sie soll nämlich das „Verständnis der in einem Erzeugnisbereich tätigen Wirtschaftsbeteiligung füreinander fördern und gemeinsame Interessen zur Förderung des Erzeugerbereiches verfolgen.“

Diese Ziele werden in den Erzeugergemeinschaften längst nach Bedarf verfolgt. Eine neue oder zusätzliche Organisationsform in der heutigen Agrarerzeugungs-, und Vermarktungsstruktur stünde im Wettbewerb zu den Erzeugergemeinschaften und Erzeugerorganisationen.

Es kann doch nicht sein, dass in Deutschland Branchenverbände eingeführt werden sollen, nur weil in anderen EU-Staaten anstelle von Erzeugergemeinschaften Branchenverbände geschaffen wurden. Zusätzliche Branchenverbände sind in Deutschland nicht erforderlich und sollten auch nicht eingeführt werden. Die Marktkenntnis in Deutschland zeigt keinen Bedarf an einer rechtlichen Regelung nach Branchenverbänden oder weiterer kollektiver Organisationsformen in der Landwirtschaft.



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Im VdAW, Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V., sind die privaten mittelständischen Unternehmer des Agrargewerbes organisiert, das sind Landtechnischer Handel und -Handwerk, Motorgerätefachbetriebe, die Land- und Forstwirtschaftlichen Lohnunternehmer, Landesproduktenhandel, Getreidemühlen, Weinkellereien , Fruchtsaftbetriebe, Großschlächter und der Vieh- und Fleischhandel.


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