Bisher 84 Kandidaten zur Wahl der IHK-Vollversammlung

11 Jul

IHK-Wahl 2013/2017 - Nachfrist für Wahlvorschläge in einzelnen Wahlgruppen bis 16. Juli

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken

Für die insgesamt 42 zur Wahl stehenden Sitze haben sich bisher 84 Kandidaten beworben. Damit stellen sich doppelt so viele Kandidaten zur Wahl wie Sitze in der Vollversammlung vorhanden sind.

Für einzelne Wahlgruppen und Kreise, in denen bisher jedoch nur so viele Bewerber zur Wahl antreten wie Sitze vorgesehen sind, schreibt die Wahlordnung eine Nachfrist vor. Der Wahlausschuss hat die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für diese Wahlgruppen und Kreise bis zum 16. Juli verlängert.

Die Vollversammlung ist das Parlament der regionalen Wirtschaft und vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Gesellschaft. Gewählt wird in insgesamt sieben Wahlgruppen, welche die wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen berücksichtigen. In der Vollversammlung sind eine Vielzahl von Branchen, große und kleine Unternehmen sowie die verschiedenen Kreise der Region repräsentiert. Dies ist besonders wichtig, da neben dem Sachverstand der Branchen auch die Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten in den Entscheidungsprozess der IHK einfließen soll. „Durch diese regionale Komponente wird sichergestellt, dass in der IHK-Vollversammlung jede Region angemessen vertreten ist und die Vollversammlung die Vielfalt der regionalen Wirtschaft widerspiegelt“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführerin Elke Schweig.

Da nach Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Wahlgruppen II, V und VI in einzelnen Landkreisen nicht mehr Bewerber vorgeschlagen wurden wie Sitze für diese Wahlgruppen und Landkreise vorgesehen sind, hat der Wahlausschuss eine Nachfrist gesetzt.

Bis zum 16. Juli 2012 können für die Wahlgruppe II -Absatzwirtschaft noch Bewerber aus dem Landkreis Schwäbisch Hall und für die Wahlgruppe V – Verkehrsgewerbe, Speditionen, Transport, Logistik noch Bewerber für den Stadt- und Landkreis Heilbronn vorgeschlagen werden. Gleiches gilt für Bewerber für die Wahlgruppe VI – Gaststätten, Beherbergungs- und Kurbetriebe für die Landkreise Schwäbisch-Hall, Hohenlohe und Main-Tauber.

„Der Einsatz lohnt sich, man kann viel bewegen!“, sagt Adolf Oppermann, Vorsitzender des Wahlausschusses der IHK Heilbronn-Franken. Deshalb ermutigt er Unternehmerinnen und Unternehmer aus den entsprechenden Wahlgruppen und Landkreisen zur Kandidatur.

Hinweis: Bewerber können nur für Wahlgruppen vorgeschlagen werden bzw. zur Wahl antreten, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Formulare, die das Einreichen eines Wahlvorschlages erleichtern, können unter der Telefonnummer 07131 9677-440 oder -444 angefordert werden bzw. stehen unter www.ihkwahl.de – Stichwort: Wahlvorschläge – zum Download zur Verfügung.

Diese Medien-Info kann auch per Internet unter www.heilbronn.ihk.de/… abgerufen werden.



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