Weg mit starren Altersgrenzen

2 Mai

Kreative Belegschaften brauchen keine staatliche Bevormundung

Pressemeldung der Firma P.T. Magazin, OPS Netzwerk GmbH

Die Zweifel an starren Altersgrenzen im Berufsleben wachsen. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung (SZ) wird das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Diskriminierung eines früheren Geschäftsführers der Kölner Kliniken weit reichende Folgen für die Chefetagen deutscher Konzerne haben. Das Urteil bedeutet nicht, dass sich Unternehmen gar nicht mehr von Vorständen trennen können. „Ist der Aufsichtsrat mit der Leistung unzufrieden, kann natürlich auch in Zukunft von einer Verlängerung des Vertrags abgesehen werden“, erläutert Nicole Engesser Means, Partnerin der Kanzlei Clifford Chance. Juristen stellen bereits die Frage, ob eine generelle Altersbegrenzung überhaupt noch zulässig sei.

Fluch oder Segen?

„Es gibt geteilte Meinungen darüber, ob dass Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das 2006 in Kraft getreten ist, mehr Fluch oder Segen ist. Nun hat der Bundesgerichtshof zum ersten Mal entschieden, dass dieses Gesetz auch für Manager zu gelten hat. Aus Sicht des Personalberaters kann ich nur begrüßen, dass in Zukunft diejenigen, der Altersgrenzen festlegt, diese auch sachlich begründen muss. Daher kann es nur heißen: Weg mit den starren Altersgrenzen. Wer kreative und bunte Belegschaften will, der darf sich nicht am Gängelband des Staates bewegen müssen. Natürlich können nicht alle Menschen noch mit 70 Jahren arbeiten. Doch gerade für Wissensarbeiter gilt, dass es eine enorme Ressourcenvergeudung wäre, sie schon mit 65 oder 67 auf die Parkbank zu schicken“, sagt Personalexperte Michael Zondler, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens centomo.

Popularklage vor dem Verfassungsgericht

Auch die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen Altersbilder und Altersgrenzen auf den Prüfstand stellen sowie die Potenziale älterer Menschen besser nutzen. Der Familienausschuss verabschiedete jetzt einen entsprechenden Antrag der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der SPD- und der Links-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen. Andererseits zieht die SPD nach einem Bericht der Bild-Zeitung nun gegen die Altersgrenze für Landräte und Bürgermeister vor Gericht. Mit der Popularklage vor dem Verfassungsgericht wollen die Sozialdemokraten erreichen, dass die Kommunalpolitiker auch nach ihrem 65. Geburtstag noch einmal kandidieren dürfen.

Kein Sonderrecht für Politiker

„Es darf kein Sonderrecht für Politiker geben. In den Parlamenten haben wir eher das Problem, dass zu wenig Jüngere, Selbstständige und Menschen mit Migrationshintergrund sitzen. Wer Altersgrenzen für Politiker aufheben will, der muss diesen Schritt auch für unsere ganze Gesellschaft tun. Die Arbeitswelt von heute lässt keine andere Möglichkeit zu“, so Zondler.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
P.T. Magazin, OPS Netzwerk GmbH
Melscher Straße 1
04299 Leipzig
Telefon: +49 (341) 24061-00
Telefax: +49 (341) 24061-66
http://www.pt-magazin.de

Ansprechpartner:
Dr. Helfried Schmidt (E-Mail)
Chefredakteur
+49 (341) 24061-00



Dateianlagen:
    • Zu wenig Jüngere, Selbstständige und Menschen mit Migrationshintergrund im Bundestag (Foto: Bundeswehr-Fotos Wir.Dienen.Deutschland./Flickr.com)
Die OPS Netzwerk GmbH verlegt das P.T. Magazin und betreibt das Portal www.kompetenznetz-mittelstand.de. Die durchgängige redaktionelle Leitlinie ist die Würdigung unternehmerischen Handelns, wie sie im Motto der unabhängigen Oskar-Patzelt-Stiftung "Gesunder Mittelstand - Starke Wirtschaft - Mehr Arbeitsplätze" zum Ausdruck kommt. Das P.T. Magazin bietet mittelständischen Unternehmern eine neue Kommunikationsplattform im Vergleich zu anderen Wirtschaftsmagazinen. Der Unternehmer wird als persönlich agierender und meist haftender Macher und Initiator angesprochen, als Entscheider von Outsourcing bis zu Personalaufgaben und technischen Investitionen. Die Plattform www.kompetenznetz-mittelstand.de ist zugleich Präsentations- und Kommunikationsplattform und dient der Organisation des Wettbewerbs "Großer Preis des Mittelstandes", indem Nominierungen und Juryarbeit über dieses Portal organisiert werden.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.