PETA-Botschafterin Pamela Anderson appelliert an Bundeswirtschaftsminister Rösler, in der Causa Handelsverbot für Robbenfelle standhaft zu bleiben

20 Apr

Pressemeldung der Firma PETA Deutschland e.V

Obwohl die EU ein Importverbot für kanadische Robbenfelle verhängte, versucht Kanada nun über die Welthandelsorganisation (WTO) mit allen Mitteln Druck auf die einzelnen Staaten auszuüben, um das Verbot aufzuweichen. Aus diesem Grund stattete Pamela Anderson, die der Tierrechtsorganisation PETA seit vielen Jahren verbunden ist, heute dem Bundeswirtschaftsministerium in Berlin einen Besuch ab und übergab eine entsprechende Bittschrift an einen Repräsentanten von Minister Philipp Rösler. Damit soll das Ministerium dazu angehalten werden, dass sich Deutschland auf EU-Ebene auch weiterhin für diesen tierfreundlichen Beschluss stark macht.

„PETA-Botschafterin Pamela Anderson bat Wirtschaftsminister Rösler, das EU-Importverbot auf Robbenprodukte international zu verteidigen, denn Kanadas WTO-Beschwerde darf diesen EU-Beschluss nicht aushebeln“, so Frank Schmidt, Kampagnenleiter bei PETA. „PETA Deutschland fordert Kanadas Premierminister Harper zur sofortigen Einstellung des Robbenmassakers auf.“

Kanadas Regierung versucht vehement, das jährliche Massaker an den Babyrobben aufrechtzuerhalten. Aktuell läuft deswegen ein Beschwerdeverfahren bei der Welthandelsorganisation WTO gegen das EU-Importverbot von 2010 auf kanadische Robbenprodukte.

Pamela Anderson, die am heutigen Donnerstagabend auch in der TV-Sendung „Gottschalk live“ zu sehen sein wird, unterstützt PETA seit geraumer Zeit, um dem Robbenmassaker in Kanada ein Ende zu bereiten.

Weitere Informationen:

www.peta.de/robbenmassaker

www.peta.de/kanada2012

Den Brief von Pamela Anderson an Bundeswirtschaftsminister Rösler finden sie: http://www.mediapeta.com/…„>hier



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
PETA Deutschland e.V
Benzstr. 1
70839 Gerlingen
Telefon: +49 (7156) 178-280
Telefax: +49 (7156) 178-2810
http://www.peta.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.